Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, bestehend aus
Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.

2.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“

2.    1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. – Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung/verkleinert)

3.    1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. – Teil B, textliche Festsetzungen

4.    Begründung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 153/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 153/12:

Die DS-Nr. 153/12 wird einstimmig beschlossen.