Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-001-c „Eigenherdsiedlung Nord“, in Kraft getreten am 29.06.2001, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die in Anlage 4 skizzierte Erweiterung der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Ginsterheide 32 (Flur 9, Flurstück 331).

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstücks­eigentümer abzuschließen, durch den dieser wie folgt verpflichtet wird: Für den Fall der Be­bauung im rückwärtigen Baufenster ist die Büroraumnutzung im vorgesehenen Erweiterungs­bereich des straßenseitigen Baufensters aufzugeben und auf die Ausnutzung einer entspre­chenden Baugenehmigung zu verzichten. Im Vertrag sind die dazu erforderlichen Siche­rungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung vor dem Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zur Kenntnis vorzulegen.


Herr Dr. Klocksin

Vom Eigentümer des Grundstückes Ginsterheide 31 Herrn Prien wurde Antrag auf Rederecht beantragt.

 

Dem Antrag auf Rederecht wurde einstimmig zugestimmt.

 

Herr Ernsting

Erläuterte die Beschlussempfehlung.

 

Herr Prien

Erläutert zur Nutzung des bestehenden Bürogebäudes.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Templin


7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt