Sitzung: 19.04.2010 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 036-1/10
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
3.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen
Städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen, durch den
dieser wie folgt verpflichtet wird: Für den Fall der Bebauung im rückwärtigen
Baufenster ist die Büroraumnutzung im vorgesehenen Erweiterungsbereich des
straßenseitigen Baufensters aufzugeben und auf die Ausnutzung einer entsprechenden
Baugenehmigung zu verzichten. Im Vertrag sind die dazu erforderlichen Sicherungen
vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung vor dem
Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zur Kenntnis
vorzulegen.
Herr
Dr. Klocksin
Vom
Eigentümer des Grundstückes Ginsterheide 31 Herrn Prien wurde Antrag auf
Rederecht beantragt.
Dem Antrag auf Rederecht
wurde einstimmig zugestimmt.
Herr
Ernsting
Erläuterte
die Beschlussempfehlung.
Herr
Prien
Erläutert
zur Nutzung des bestehenden Bürogebäudes.
An
der Diskussion beteiligten sich:
Herr
Templin
7 Zustimmungen / 0
Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt