Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Das Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetz­buches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“

2.    Bebauungsplanvorentwurf, Teil A, Planzeichnung (Stand 12.11.2012)

3.    Bebauungsplanvorentwurf, Teil B, textliche Festsetzungen (Stand 2.11.2012)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 165/12 beteiligen sich:

 

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll

Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung, in dem es heißt, dass in reinen Wohngebieten keine Sendemasten zugelassen sind. Das ist in diesem Beschluss nicht explizit ausgeschlossen. Kann das noch in den Beschluss mit aufgenommen werden?

 

 

Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen

Ja.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 165/12:

Die DS-Nr. 165/12 wird einstimmig beschlossen.