Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 165/12
1. Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“ wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
3. Das
Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 des
Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
1.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-h „Eigenherd Nord“
2.
Bebauungsplanvorentwurf, Teil A,
Planzeichnung (Stand 12.11.2012)
3.
Bebauungsplanvorentwurf, Teil B,
textliche Festsetzungen (Stand 2.11.2012)
Ø
Erläuterungen zur Drucksache durch die
Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 165/12 beteiligen sich:
Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll
Es gibt einen Beschluss der
Gemeindevertretung, in dem es heißt, dass in reinen Wohngebieten keine
Sendemasten zugelassen sind. Das ist in diesem Beschluss nicht explizit
ausgeschlossen. Kann das noch in den Beschluss mit aufgenommen werden?
Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen
Ja.
Abstimmung
zur DS-Nr. 165/12:
Die DS-Nr. 165/12 wird einstimmig
beschlossen.