Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kleinmachnow baut für die Grundschule Auf dem Seeberg und den Hort Am Hochwald neu. Als Standort für die baulichen Anlagen, die dafür zu errichten sind, wird die Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) festgelegt.

1.         Die Auswahl eines Architekten hat mittels eines europaweiten VOF-Verfahrens zu erfolgen. Das Verfahren ist extern fachlich zu begleiten, dazu werden im Haushalt 2013 außerplanmäßig 30.000 € bereitgestellt.

2.         Der Hauptausschuss wird als federführend für alle Vorberatungen bestimmt, die zur Absicherung der rechtzeitigen Inbetriebnahme von Grundschule und Hort erforderlich sind.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Das Grundstück, wo die zweizügige Grundschule mit Hort errichtet werden soll, befindet sich hinter dem Rathaus und gehört der gewog. Laut dem Geschäftsführer der gewog, kann ein Grundstückstausch vorgenommen werden, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Die Ausschreibung muss europaweit erfolgen, daher ist es notwendig, einen zügigen Beschluss zu fassen.

Des Weiteren schlägt der Bürgermeister vor, dass der Hauptausschuss federführend für alle Vorberatungen sein sollte. Am heutigen Tag sind die Einladungen für die Sondersitzungen des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung am 17. Januar 2013 versandt worden. Er macht deutlich, dass die Zeit drängt und eine Entscheidung für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort dringend erforderlich ist.

Herr Grubert äußert sich sehr überrascht darüber, dass in der Sitzung des Kulturausschusses zwei Maßgaben formuliert wurden.

Die Maßgaben lauten:

 

Maßgabe 1: Systembauweise

Es wird ein Bauwerk in Systembauweise errichtet, was den Bedürfnissen einer Grundschule mit Hort entspricht.

Maßgabe 2: Kostendeckelung

Es wird eine Kostendeckelung auf 3,5 Mio. € und die Streichung des Grundsatzbeschlusses auf Seite 4 von 4 festgelegt.

 

Herr Grubert vertritt die Meinung, dass für 3,5 Mio. € keine Schule mit Hort errichtbar ist, auch nicht mit einer Systembauweise. Er macht deutlich, wer diesen Maßgaben zustimmt, verhindert den Bau einer Grundschule. 

 

Ø         Herr von Wnuk-Lipinski nimmt ab18:45 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Warnick informiert, dass Herr Grützmann einen Antrag auf Rederecht als Agenda-Sprecher gestellt hat. Herr Warnick kann diesem Antrag nicht statt geben, da kein Sprecher benannt wurde. Ein Sprecher muss laut § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung, der Gemeindevertretung, durch Abstimmung, benannt werden.

Herr Grützmann stellt nun einen Antrag auf Rederecht als Gemeindevertreter.

Frau Brüske-Dierker fragt nach, ob es eine zeitliche Begrenzung der Redezeit gibt.

Dies wird von Herrn Warnick verneint. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, kurz sollte ein Redebeitrag aber sein.

Herr Warnick lässt den Antrag auf Rederecht von Herrn Grützmann abstimmen.

 

Die Abstimmung des Antrages auf Rederecht von Herrn Grützmann erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

Somit erhält Herr Grützmann Rederecht.

 

Herr Grützmann erklärt nun, dass er kein Rederecht mehr möchte. Sein Anliegen wird Herr von Wnuk-Lipinski vortragen.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab18:50 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Vogdt zeigt sich überrascht von den beiden Maßgaben. Diese sind ihr so nicht bekannt.

Der Punkt drei des Beschlussvorschlages, dass der Hauptausschuss federführend für alle Vorberatungen bestimmt werden soll, ist aus ihrer Sicht in Ordnung. Sie bittet jedoch darum, dass dann alle Protokolle zu diesem Thema per E-Mail verteilt werden. Dies sichert Herr Grubert zu.

Herr Templin vertritt die Meinung, dass auch die Fachausschüsse darüber informiert werden müssen.

Zum Thema „Kostendeckelung“ teilt Herr Templin mit, dass dies der falsche Zeitpunkt ist. Kostendeckelungen sind gut, jedoch nicht zu diesem Zeitpunkt. Dies gefährdet das Projekt.

Die BIK-Fraktion spricht sich ausdrücklich für die Errichtung einer 3. Grundschule aus.

Frau Schwarzkopf berichtet, dass vor dem Kulturausschuss der Kita-Werksausschuss getagt hatte. Der Kita-Werksausschuss hat sich für die Schule mit Hort ausgesprochen, jedoch auch ausdrücklich für eine Systembauweise. Die in der Drucksache auf der Seite 4 angegebenen Kosten von 8.505.120,00 € hält der Kita-Werksausschuss für absolut zu hoch. Aus diesem Grund hat sich der Werksausschuss für eine Kostendeckelung ausgesprochen.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Grüne spreche sich für die 3. Grundschule aus. Bündnis 90/Grüne sind laut Frau Schwarzkopf dafür bekannt, dass sie sich für den Schulausbau engagieren, Herr Warnick teilt mit, dass er mit Architekten gesprochen hat und danach die Kosten zu hoch ansieht. Die angegebenen geschätzten Gesamtkosten von 8,5 Mio. € würden die Kommune in eine finanzielle Schieflage bringen.

Er spricht sich aus zwei Gründen für eine Systembauweise aus:

1.)       Zeit- und Kostenersparnis beim Errichten und

2.)       das Gebäude wäre danach besser anderweitig nutzbar.

 

Herr Warnick informiert, dass seine Fraktion Schulen besichtigen möchte, die in Systembauweise errichtet wurden. Interessenten wie Lehrer, Eltern oder auch Gemeindevertreter können gern daran teilnehmen.

Herr Warnick begrüßt die Maßgaben, die im Kulturausschuss formuliert wurden.

Herr Baumgraß merkt an, dass sich auch seine Fraktion, Pro Kleinmachnow, für die Schule und für Systembauweise ausspricht. Die geschätzten Gesamtkosten von 8,5 Mio. € hält er für zu hoch.

In diesem Zusammenhang macht er nochmals darauf aufmerksam, dass der derzeitige Schulstandort „Schleusenweg“ vom Landkreis aufgegeben wird. Diese Option sollte nochmals geprüft werden.

Des Weiteren möchte Herr Baumgraß noch wissen, wie viele Hortkinder  es derzeitig in der 3. Grundschule gibt.

Herr Grubert informiert, dass den Hort derzeitig ca. 160-180 Kinder besuchen. 

Herr Harmsen verweist auf die Bevölkerungsprognose der Bertelsmann Stiftung. Dort heißt es, dass im Jahr 2030 170 Kinder das Einschulalter haben. Die Anzahl der Kinder werde laut dieser Prognose gravierend abnehmen.

Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass im Zuge der Inklusion geprüft werden muss, ob bei einer Systembauweise z.B. ein Aufzug vorgesehen/machbar ist.

Herr Jerzembek äußert, dass die Eltern deren Kinder die Seebergschule besuchen, eine Entscheidung erwarten. Eine Kostendeckelung zum jetzigen Zeitpunkt ist eine falsche Vorgabe. Das wäre ein K.o.-Verfahren für das Vorhaben und der Niedergang der 3. Grundschule.  

Die bisher getätigten Investitionen in die jetzige 3. Grundschule müssen von der BBIS eingefordert werden.

Herr Grubert informiert nochmals zur Seite 4 der Beschlussvorlage, dass dies nur eine Vorschau ist, bis zu welchen Kosten maximal gerechnet werden muss.

Frau Vogdt macht den Vorschlag, dass auf der Seite 4 hinter dem Punkt „Vorausschau der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt“ geschrieben wird, dass diese Kosten, in Höhe von 8,5 Mio. €, nicht Bestandteil des Grundsatzbeschlusses sind.

Herr Grubert äußert, dass sie dies auch nicht sind. Der Beschlusstext ist die Seite 1 mit den Punkten 1 bis 3. Der Rest ist Begründung. Herr Grubert ist jedoch bereit, das Wort „Grundsatzbeschluss“ auf der letzten Seite zu streichen.

Herr Baumgraß gibt zu Protokoll:

Der Bau einer Grundschule schließt explizit auch die Möglichkeit einer Systembauweise und nicht nur eines festen Bau ein?

Herr Grubert: Wir suchen im Moment erst einmal einen Architekten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dann der Bau trotzdem in einer Systembauweise erfolgen wird.

Herr Baumgraß: Wenn eine Schule gebaut wird, entsteht nicht automatisch ein fester Bau.

Herr Grubert: Nein.

Herr Baumgraß: Systembau ist nicht ausgeschlossen?

Herr Grubert: Systembau ist nicht automatisch ausgeschlossen.

 

Herr Grubert erläutert nun eine Präsentation, welche allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern im Nachgang zur Verfügung gestellt wird.

Aus der Sicht von Herrn Nieter sind die Schülerzahlen nicht das Problem, wenn die Entwicklung in unserem Ort betrachtet wird. Es geht hier um eine bereits bestehende und funktionierende 3. Grundschule. Es gibt eine Verpflichtung gegenüber der bestehenden Schule.

Herr von Wnuk-Lipinski möchte wissen, ob die Landeshaushaltsordnung mit ihren Anforderungen an Bauinvestitionen für den Errichtungsbeschluss oder für den Grundsatzbeschluss gilt.

Frau Grohs merkt dazu an, dass für die Gemeinde die Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) gilt. Nicht die Landeshaushaltsordnung. Mit einem Grundsatzbeschluss entscheidet man das „ob“ und mit einem Errichtungsbeschluss das „wie“.

Herr von Wnuk-Lipinski vertritt ebenfalls die Meinung, dass eine Kostendeckelung zum jetzigen Zeitpunkt falsch wäre. Auch die Entscheidung, ob eine Holz-, System- oder sonstige Bauweise, ist zum jetzigen Zeitpunkt falsch.

Die formulierten Maßgaben im Kulturausschuss sind für ihn nicht übernehmbar. Auch die Standortfrage sollte nicht aus dem Auge verloren werden. Wichtig wäre, dass der Baukörper später anders nutzbar gemacht bzw. rückgebaut werden kann.

Herr Templin macht deutlich, wer annimmt, dass eine 3. Grundschule nicht benötigt wird, sollte sich dazu bekennen. Die BIK-Fraktion ist der Meinung, dass eine 3. Grundschule benötigt wird. Der vorgesehene Standort ist aus seiner Sicht zwar kein guter Standort, jedoch gibt es keinen besseren. Er wird der vorliegenden Drucksache zustimmen. Das Raumprogramm muss jedoch noch besprochen werden. Auch über das Thema „Ganztagsschule“ muss nochmals diskutiert werden.

Herr Warnick äußert, dass aus seiner Sicht Einigkeit darüber besteht, dass diese Schule benötigt wird. Strittig für ihn ist, wie lange eine 3. Grundschule benötigt wird und wie eine 3. Grundschule gebaut wird. Da gibt es aus seiner Sicht einen großen Spielraum.

Eine Kostendeckelung hält Herr Warnick für sinnvoll.

Herr Ehlert möchte zur Aussage „8,5 Mio. € würde die Gemeinde in eine finanzielle Schieflage bringen“ wissen, ob dies so ist.

Frau Grohs teilt mit, dass eine Kreditaufnahme aus derzeitiger Sicht notwendig sein wird, auch im Hinblick auf das Freibad und die damit verbundene mittelfristige Belastung.

Herr Nieter hofft auf ein positives Votum auch aus diesem Ausschuss.

Herr Warnick nennt noch einmal die Abstimmungsergebnisse zu der in den beiden Ausschüssen empfohlenen Maßgaben. 

Maßgabe 1 und 2 im Kita-Werksausschuss      7 Ja-Stimmen. 

Maßgabe 1     Abstimmungsergebnis KUSO   6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Maßgabe 2     Abstimmungsergebnis KUSO   5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

 

Herr Warnick übernimmt nun für seine Fraktion die Maßgaben für den Finanzausschuss und stellt diese zur Abstimmung:

 

Maßgabe 1: Systembauweise

Es wird ein Bauwerk in Systembauweise errichtet, was den Bedürfnissen einer Grundschule mit Hort entspricht.

 

Die Abstimmung der Maßgabe 1 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Damit ist die Maßgabe 1 durch die Mitglieder des Finanzausschusses abgelehnt.

 

 

Maßgabe 2: Kostendeckelung

Es wird eine Kostendeckelung auf 3,5 Mio. € und die Streichung des Grundsatzbeschlusses auf Seite 4 von 4 festgelegt.

 

Die Abstimmung der Maßgabe 2 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. Damit ist auch die Maßgabe 2 durch die Mitglieder des Finanzausschusses abgelehnt.