Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Die Gemeinde ist in der Pflicht im städtebaulichen Entwicklungsbereich Wohnen und Arbeiten, hier konkret zwischen Fahrenheitstraße und Stahnsdorfer Damm eine Straße zu bauen, nämlich die Verlängerung der Fahrenheitstraße und zugleich gibt es erhebliche Nachfragen nach kleinteilig nutzbaren gewerblichen Flächen. Der ganze Bereich, der hier im Geltungsbereich enthalten ist, sowie die westlich in Richtung Bundesautobahn gelegene Fläche ist noch geprägt von der städtebaulichen Struktur eines Modegebietes für die Modemesse aus Düsseldorf, die nie gekommen ist. Aber diese Festsetzungen sind aufzugeben zu Gunsten einer anderen städtebaulichen Figur und Nutzbarkeit und das spiegelt sich in diesem Bebauungsplan-Entwurf, der jetzt vorliegt, so wieder.

In der vergangenen Woche hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gab es einen Bürger, der daran teilgenommen hat. Dieser Bürger hat sich dafür interessiert, inwieweit die Straße Stahnsdorfer Damm durch den Bau der Verlängerung der Fahrenheitstraße entlastet wird und er regte an, ob man nicht die Rudolf-Breitscheid-Straße durch die Bereiche Trinkwasserschutzzone/Fath-Gelände bis hin zum Stahnsdorfer Damm verlängern könnte. Zum Planinhalt sonst wurde nichts beigetragen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Storch, Herr Meyer


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt