Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.

3.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Herr Grubert erläutert die Beschlussvorlage.

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Kreemke, Herr Fritzsche, Frau Blancke


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen