Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-001-c „Eigenherdsiedlung Nord“, in Kraft getreten am 29.06.2001, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die in Anlage 4 skizzierte Erweiterung der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Ginsterheide 32 (Flur 9, Flurstück 331).

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstücks­eigentümer abzuschließen, durch den dieser wie folgt verpflichtet wird: Für den Fall der Be­bauung im rückwärtigen Baufenster ist die Büroraumnutzung im vorgesehenen Erweiterungs­bereich des straßenseitigen Baufensters aufzugeben und auf die Ausnutzung einer entspre­chenden Baugenehmigung zu verzichten. Im Vertrag sind die dazu erforderlichen Siche­rungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung vor dem Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zur Kenntnis vorzulegen.

 


Anlagen

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c

2.         Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-001-c, Teil A (Planzeichnung)

3.         Antrag zur Änderung des B-Planes vom 25.01.2010, ergänzendes Schreiben vom 28.01.2010

4.         Ergänzungsunterlagen: GR-Berechnung, Lageplan (mit Kennzeichnungen Baufenster)

5.         Luftbildausschnitt aus dem Jahr 2009 zum Grundstück Ginsterheide 32

 

Ø             Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Sahlmann befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 036-1/10 teil.

 

 

Ø             Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 036-1/10 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 036-1/10:

Die DS-Nr. 036-1/10 wird einstimmig beschlossen.