Sitzung: 20.05.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: 036-1/10
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
3.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen
Städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen, durch den
dieser wie folgt verpflichtet wird: Für den Fall der Bebauung im rückwärtigen
Baufenster ist die Büroraumnutzung im vorgesehenen Erweiterungsbereich des
straßenseitigen Baufensters aufzugeben und auf die Ausnutzung einer entsprechenden
Baugenehmigung zu verzichten. Im Vertrag sind die dazu erforderlichen Sicherungen
vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung vor dem
Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zur Kenntnis
vorzulegen.
Anlagen
1.
Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c
2.
Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan
KLM-BP-001-c, Teil A (Planzeichnung)
3.
Antrag zur Änderung des B-Planes vom
25.01.2010, ergänzendes Schreiben vom 28.01.2010
4.
Ergänzungsunterlagen: GR-Berechnung,
Lageplan (mit Kennzeichnungen Baufenster)
5.
Luftbildausschnitt aus dem Jahr 2009 zum
Grundstück Ginsterheide 32
Ø
Nach
§ 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Sahlmann befangen und nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 036-1/10 teil.
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 036-1/10 beteiligen
sich:
Es findet keine
Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 036-1/10:
Die DS-Nr.
036-1/10 wird einstimmig beschlossen.