Sitzung: 28.10.2013 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 118/13
Beschlussvorschlag:
1. Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 118/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
14.11.2013 zu setzen.
Herr Burkardt nahm an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.