Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1

1.    Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“

·       bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 (Stand 24.10.2012)

Bebauungsplanentwurf, stand 14.10.2013, bestehend aus

·       Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B, textliche Festsetzungen

 

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 118/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 118/13:

Die DS-Nr. 118/13 wird mehrheitlich beschlossen.