Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der am 19. September 2013 mit DS-Nr. 076/13 neu gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ wird wie folgt präzisiert:

1)         Mit dem Bebauungsplan (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) sind auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer mechanisierten Paket-Zustellbasis auf einem noch zu bildenden Grundstück am Dreilindener Weg zu schaffen. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes sollen dazu die in den Anlagen 2 und 3 wiedergegebenen Anforderungen entsprechende Berücksichtigung finden. Für die Lage des Grundstücks ergeben sich zwei Varianten, die in Anlage 2 dargestellt sind.

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfes mit dem künftigen Bauherrn und/oder dem künftigen Betreiber der Paket-Zustellbasis Verhandlungen darüber aufzunehmen, inwieweit sich diese in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen, die u. a. für eine Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur aufzuwenden sein werden.
Die Gemeindevertretung ist mit der Vorlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes auch über den bis dahin erzielten Verhandlungsstand zu unterrichten.


An der Aussprache zur DS-Nr. 155/13 beteiligen sich:

- Herr Burkardt

- Herr Musiol

- Frau Sahlmann

- Herr Warnick

- Herr Baumgraß

- Frau Krause-Hinrichs

- Frau Dr. Kimpfel

- Herr Templin

- Frau Eiternick

 

 

Herr Burkardt kündigt zur Gemeindevertretersitzung am 19.12.2013 einen Antrag mit folgendem Inhalt an:

Standortuntersuchung für die Ansiedlung von DHL

Beschlussvorschlag:

Das Logistikunternehmen DHL beabsichtigt, am Standort Kleinmachnow ein Grundstück zum Aufbaueiner mechanisierten Paketzustellbasis zu erwerben.

Es kommen 2 Grundstücke in Frage:

Im Bebauungsplan Europarc die noch freien Bauflächen C1 und D sowie im TIW-Gebiet freie Flächen am Dreilindener Weg. Für beide B-Planbereiche wäre die Änderung des jeweiligen B-Planes notwendig und somit ein Votum der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, für beide Bereiche jeweils eine Standortabwägung zu treffen, die Aussagen über die Auswirkungen einer Ansiedlung des Logistikunternehmens auf die Belange der Gemeinde trifft. Hierbei sind neben finanziellen Aspekten besonders die Lärm- und Verkehrsentwicklung und die Auswirkungen daraus auf die umliegenden Straßen und Wohnbebauungen sowie auf das gesamte Gemeindegebiet zu untersuchen. Eine weitere Aussage soll getroffen werden, welche Signalwirkung die Ansiedlung jeweils auf die noch nicht vergebenen Flächen in den Gewerbegebieten haben könnte. Die Einschätzungen sind bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Januar vorzustellen.


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 155/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.12.2013 zu setzen.