Sitzung: 09.12.2013 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 155/13
Der am 19. September 2013 mit
DS-Nr. 076/13 neu gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ wird wie folgt präzisiert:
1)
Mit
dem Bebauungsplan (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) sind auch die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer
mechanisierten Paket-Zustellbasis auf einem noch zu bildenden Grundstück am
Dreilindener Weg zu schaffen. Bei der Erarbeitung des
Bebauungsplan-Vorentwurfes sollen dazu die in den Anlagen 2 und 3 wiedergegebenen
Anforderungen entsprechende Berücksichtigung finden. Für die Lage des
Grundstücks ergeben sich zwei Varianten, die in Anlage 2 dargestellt sind.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfes mit
dem künftigen Bauherrn und/oder dem künftigen Betreiber der Paket-Zustellbasis
Verhandlungen darüber aufzunehmen, inwieweit sich diese in angemessenem Umfang
an den Kosten beteiligen, die u. a. für eine Anpassung der verkehrlichen
Infrastruktur aufzuwenden sein werden.
Die Gemeindevertretung ist mit der Vorlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes auch
über den bis dahin erzielten Verhandlungsstand zu unterrichten.
An der Aussprache zur DS-Nr. 155/13
beteiligen sich:
- Herr Burkardt
- Herr Musiol
- Frau Sahlmann
- Herr Warnick
- Herr Baumgraß
- Frau
Krause-Hinrichs
- Frau Dr. Kimpfel
- Herr Templin
- Frau Eiternick
Herr Burkardt kündigt zur
Gemeindevertretersitzung am 19.12.2013 einen Antrag mit folgendem Inhalt an:
Standortuntersuchung für die
Ansiedlung von DHL
Beschlussvorschlag:
Das Logistikunternehmen DHL beabsichtigt, am Standort Kleinmachnow ein
Grundstück zum Aufbaueiner mechanisierten Paketzustellbasis zu erwerben.
Es kommen 2 Grundstücke in Frage:
Im Bebauungsplan Europarc die noch freien Bauflächen C1 und D sowie im
TIW-Gebiet freie Flächen am Dreilindener Weg. Für beide B-Planbereiche wäre die
Änderung des jeweiligen B-Planes notwendig und somit ein Votum der
Gemeindevertretung.
Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, für beide Bereiche jeweils
eine Standortabwägung zu treffen, die Aussagen über die Auswirkungen einer
Ansiedlung des Logistikunternehmens auf die Belange der Gemeinde trifft.
Hierbei sind neben finanziellen Aspekten besonders die Lärm- und Verkehrsentwicklung
und die Auswirkungen daraus auf die umliegenden Straßen und Wohnbebauungen
sowie auf das gesamte Gemeindegebiet zu untersuchen. Eine weitere Aussage soll
getroffen werden, welche Signalwirkung die Ansiedlung jeweils auf die noch
nicht vergebenen Flächen in den Gewerbegebieten haben könnte. Die
Einschätzungen sind bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Januar
vorzustellen.
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 155/13 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.12.2013 zu setzen.