Sitzung: 27.11.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 161/13
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung
von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende
Kriterien zu beachten:
1. keine Generierung von
zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,
2. Sicherstellung eines über
den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die
Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,
3. Wahrung der
grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:
a) auf allen Flächen
(Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu
gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),
b) Flachdächer sind mit
einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des
B-Plans 006-c von 1997),
4. Sicherstellung von zukunftsorientierten
Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).
Frau Storch
(Einreicher Fraktion BIK) erläutert den Antrag.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
·
besser
Ansiedlung von Kleingewerbe/Mittelstand
·
zukunftsorientierte
Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, ein sauberes Gewerbegebiet mit wenig
Verkehr
Herr Baumgrass steht dem Antrag positiv gegenüber. Er ist der Ansicht,
dass eine Ansiedlung von DHL in Stahnsdorf mehr Verkehr nach Kleinmachnow
bringe. Herr Kreemke schließt sich dieser Ansicht an und führt aus, dass eine
Ansiedlung nahe der Autobahn sehr optimal sei.
Herr Musiol weist auf die Lärmbelastung durch einen Standort diesseits
der Autobahn hin. Auch eine Verkehrsregelung, wenn der Standort Stahnsdorf
kommt, sieht er als möglich an.
An der Diskussion beteiligten
sich: Frau Dr. Kimpfel, Frau
Sahlmann, Herr Baumgrass, Herr Tauscher, Herr Dr. Haase, Herr Kreemke, Herr
Musiol
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1 Enthaltungen –
mehrheitlich empfohlen