Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende Kriterien zu beachten:

1.    keine Generierung von zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,

2.    Sicherstellung eines über den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,

3.    Wahrung der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:

a)   auf allen Flächen (Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

b)   Flachdächer sind mit einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

4.    Sicherstellung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).


Frau Storch (Einreicher Fraktion BIK) erläutert den Antrag.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen:

 

·         besser Ansiedlung von Kleingewerbe/Mittelstand

·         zukunftsorientierte Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, ein sauberes Gewerbegebiet mit wenig Verkehr

 

Herr Baumgrass steht dem Antrag positiv gegenüber. Er ist der Ansicht, dass eine Ansiedlung von DHL in Stahnsdorf mehr Verkehr nach Kleinmachnow bringe. Herr Kreemke schließt sich dieser Ansicht an und führt aus, dass eine Ansiedlung nahe der Autobahn sehr optimal sei.

Herr Musiol weist auf die Lärmbelastung durch einen Standort diesseits der Autobahn hin. Auch eine Verkehrsregelung, wenn der Standort Stahnsdorf kommt, sieht er als möglich an.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Kimpfel, Frau Sahlmann, Herr Baumgrass, Herr Tauscher, Herr Dr. Haase, Herr Kreemke, Herr Musiol


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen