Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der
Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3
folgende Kriterien zu beachten:
1. keine Generierung von
zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,
2. Sicherstellung eines über
den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die
Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,
3. Wahrung der
grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:
a) auf allen Flächen
(Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu
gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),
b) Flachdächer sind mit
einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des
B-Plans 006-c von 1997),
4.
Sicherstellung
von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation
im Internet).
Mit dem Entwicklungsgebiet TIW (ehemals
Fashion-Park), für das die Gemeinde Kleinmachnow sehr hohe Aufwendungen
erbracht hat, verfolgt die Gemeinde Ziele, die nur bei Einhaltung der im
Beschlusstext aufgeführten Kriterien erreicht werden können. Insbesondere ist
bei jedem Ansiedlungsvorhaben zu prüfen, ob für die Bewohner Kleinmachnows
zusätzliche Belastungen entstehen (z. B. durch Lärm, Verkehr).
Weiterhin ist zu prüfen, ob durch
Unternehmensansiedlungen das Steueraufkommen für die Gemeinde gesteigert werden
kann.
Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob Unternehmensansiedlungen Gewähr bieten, bestehende Regelungen in rechtsgültigen Bebauungsplänen einzuhalten.