Betreff
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 TIW-Gebiet - Kriterien bei der Veräußerung von Gewerbeflächen
Vorlage
DS-Nr. 161/13
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende Kriterien zu beachten:

1.    keine Generierung von zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,

2.    Sicherstellung eines über den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,

3.    Wahrung der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:

a)   auf allen Flächen (Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

b)   Flachdächer sind mit einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

4.    Sicherstellung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).


Mit dem Entwicklungsgebiet TIW (ehemals Fashion-Park), für das die Gemeinde Kleinmachnow sehr hohe Aufwendungen erbracht hat, verfolgt die Gemeinde Ziele, die nur bei Einhaltung der im Beschlusstext aufgeführten Kriterien erreicht werden können. Insbesondere ist bei jedem Ansiedlungsvorhaben zu prüfen, ob für die Bewohner Kleinmachnows zusätzliche Belastungen entstehen (z. B. durch Lärm, Verkehr).

Weiterhin ist zu prüfen, ob durch Unternehmensansiedlungen das Steueraufkommen für die Gemeinde gesteigert werden kann.

Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob Unternehmensansiedlungen Gewähr bieten, bestehende Regelungen in rechtsgültigen Bebauungsplänen  einzuhalten.