Sitzung: 06.01.2014 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 143/13
Der B-Plan
Kiebitzberge ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg
im Jahre 2012 für
unwirksam erklärt worden, weil hinsichtlich der schalltechnischen
Untersuchungen Lücken erkannt worden sind und diese führten zur Unwirksamkeit
des Planes insgesamt.
Daraufhin wurde eine
umfangreiche verkehrliche und schalltechnische Untersuchung beauftragt, die am
19.08.2012 durchgeführt wurde. An diesem Tag waren ca. 6.000 Besucher im
Freibad, das Verkehrschaos war entsprechend und wir hatten anhand der dort
ermittelten Zahlen sehr zuverlässig ermitteln und berechnen lassen, welche Auswirkungen
die Nutzungen, die sich im Bereich Kiebitzberge bereits im Bestand befinden auf
die angrenzenden Wohnbauflächen haben. Daraufhin haben wir den B-Plan-Entwurf
überarbeitet.Heute liegt Ihnen der überarbeitete Entwurf vor.
Herr Ernsting
erläutert die Beschlussempfehlung.
Anwesend sind die
Fachplaner Herr Prof. Schmidt-Eichstaedt und Herr Heine.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Templin, Herr
Grubert, Herr Wilczek, Herr Prof. Schmidt-Eichstaedt, Frau Scheib, Herr
Ernsting, Herr Dr. Mueller, Herr Krüger, Frau Dr. Kimpfel, Herr Dr. Klocksin
Im Verlauf der
Diskussion wurden folgende Hinweise gegeben:
Der Bauausschuss
empfiehlt, nach dem Durchlauf im Ausschuss für Umwelt Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten bis zum Hauptausschuss folgende Mängel auszuräumen und
Klarstellungen einzuarbeiten.
Der B-Plan-Entwurf ist in Teil B –
Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 3) redaktionell in Bezug auf
zulässige Maximalhöhen zu vereinheitlichen. In der Begründung zum Bebauungsplan
sowie im Umweltbericht (vgl. Anlagen 4 u. 5) soll auf die im
B-Plan-Entwurf neu aufgenommene Möglichkeit eingegangen werden, Teile des
bestehenden Sportforums eventuell in ein Rehabilitations-Zentrums umzunutzen.
Dabei soll auf die Ergebnisse der entsprechend ergänzten schalltechnischen und
verkehrlichen Fachbeiträge eingegangen werden.
Zum Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht
in dieser Fassung sollen die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden
u. sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung
– mit Stimmenmehrheit zugestimmt