Der geprüfte Jahresabschluss 2012, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 01.08.2013 wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen
Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtig sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer aufgestellt.
Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
- der Anhang
- die Anlagenübersicht
- die Forderungsübersicht
- die Verbindlichkeitenübersicht und
- der Beteiligungsbericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu.
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012, mit seinen Anlagen, wurde vom Kämmerer zum 28. März 2013 aufgestellt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2012, mit seinen Anlagen, wurde durch den Kämmerer am 22. Juli 2032 dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung zugeleitet, welcher den Jahresabschluss am 01.08.2013 festgestellt und an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weitergeleitet hat.
Der Beschluss über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.
Der Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
Jahresabschluss 2012 mit seinen Anlagen
Prüfbericht