Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow fü das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
DS-Nr. 099/13
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Gemäß § 68 BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden.

Dies ist für das aktuelle Haushaltsjahr erforderlich, da die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erstellen ist, überschritten wird.

Einzelheiten zu den Veränderungen werden im Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 näher erläutert (vgl. Anlage).

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Genehmigungspflichtige Teile sind enthalten.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nach Erteilung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

siehe 1. Nachtrags-

Teilhaushalt/Budget:

haushaltsplan

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 der Gemeinde Kleinmachnow