Betreff
Prolongation des Kreditvertrages Nr. 160 019 550 für das Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten" und Erteilung einer Bürgschaft durch die Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 101/13
Art
Beschlussvorlage

Der Prolongation des zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossenen Kreditvertrages

 

                        ILB Nr.: 160 019 550 über 2.000.000,00 EUR

 

als ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2018 wird zugestimmt.

 

Die Gemeinde übernimmt in gleicher Höhe eine Ausfallbürgschaft.

 


Mit Beschluss 188/10 hat die Gemeindevertretung der Prolongation von 5.000.000,00 EUR zugestimmt.

 

Die Kreditsumme in Höhe von 5,0 Mio. EUR wird in ein festverzinsliches (2,56% p.a.), endfälliges Darlehen über 2,0 Mio. EUR und in ein variabel verzinsliches, revolvierendes Darlehen über 3,0 Mio. EUR geteilt.

Der 2,0 Mio. EUR Kredit ist zum 30.12.2013 fällig. Die Laufzeit des 3,0 Mio. EUR Kredites endet am 30.12.2015.

Zu den vorgenannten Kreditverträgen erteilte die Gemeinde in selber Höhe Ausfallbürgschaftserklärungen. Mit Beendigung dies Kreditvertrages über 2,0 Mio. EUR zum 30.12.2013 wird auch die dafür erteilte Ausfallbürgschaft unwirksam und zurückgegeben.

 

Die unterschiedlichen Laufzeiten und Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der seinerzeit herrschenden Vermarktungssituation gewählt. Bei einer Flächenveräußerung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Ausbau des Julius Kühn – Institutes hätte die Möglichkeit bestanden, den festverzinslichen Kredit zum Ende der Laufzeit am 30.12.2013 vollständig zu tilgen. Da die Flächenveräußerung an die BIMA nicht zu Stande gekommen ist, muss ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden.

 

Mit der Kreditprolongation zum 1.1.2014 wird ein endfälliges Darlehen i. H. v. 2.000.000,00 EUR zu einem Zinssatz von 1,87% p.a. eingegangen. Die Laufzeit endet am 30.12.2018. Für den wirksamen Abschluss ist eine neue Ausfallbürgschaft i.H.v. 2,0 Mio. EUR von der Gemeinde zu erteilen.

 

Durch die P&E, als Geschäftsbesorger der Gemeinde, sind im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ weiterhin Leistungen, der bedarfsgerechten Erschließung, der Vermarkung und im Rahmen der Rekultivierung des Stolper Berges (gesicherte, ehemalige Deponie)zu beauftragen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Einnahmen aus zukünftigen Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die laufenden Entwicklungskosten zu finanzieren und die Inanspruchnahme des Kreditrahmens zu reduzieren.

 

Die Übernahme der Bürgschaft bedarf gemäß § 75 Abs. 2 BbgKVerf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein