Der Prolongation des zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossenen Kreditvertrages
ILB Nr.: 160 019 550 über 2.000.000,00 EUR
als ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2018 wird zugestimmt.
Die Gemeinde übernimmt in gleicher Höhe eine Ausfallbürgschaft.
Mit Beschluss 188/10 hat die Gemeindevertretung der Prolongation von 5.000.000,00 EUR zugestimmt.
Die Kreditsumme in Höhe von 5,0 Mio.
EUR wird in ein festverzinsliches (2,56% p.a.), endfälliges Darlehen über 2,0
Mio. EUR und in ein variabel verzinsliches, revolvierendes Darlehen über 3,0
Mio. EUR geteilt.
Der 2,0 Mio. EUR Kredit ist zum 30.12.2013
fällig. Die Laufzeit des 3,0 Mio. EUR Kredites endet am 30.12.2015.
Zu den vorgenannten Kreditverträgen
erteilte die Gemeinde in selber Höhe Ausfallbürgschaftserklärungen. Mit
Beendigung dies Kreditvertrages über 2,0 Mio. EUR zum 30.12.2013 wird auch die
dafür erteilte Ausfallbürgschaft unwirksam und zurückgegeben.
Die unterschiedlichen Laufzeiten und
Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der seinerzeit herrschenden
Vermarktungssituation gewählt. Bei einer Flächenveräußerung an die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Ausbau des Julius Kühn –
Institutes hätte die Möglichkeit bestanden, den festverzinslichen Kredit zum
Ende der Laufzeit am 30.12.2013 vollständig zu tilgen. Da die
Flächenveräußerung an die BIMA nicht zu Stande gekommen ist, muss ein neuer
Kreditvertrag abgeschlossen werden.
Mit der Kreditprolongation zum
1.1.2014 wird ein endfälliges Darlehen i. H. v. 2.000.000,00 EUR zu einem
Zinssatz von 1,87% p.a. eingegangen. Die Laufzeit endet am 30.12.2018. Für den
wirksamen Abschluss ist eine neue Ausfallbürgschaft i.H.v. 2,0 Mio. EUR von der
Gemeinde zu erteilen.
Durch die P&E, als Geschäftsbesorger
der Gemeinde, sind im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ weiterhin
Leistungen, der bedarfsgerechten Erschließung, der Vermarkung und im Rahmen der
Rekultivierung des Stolper Berges (gesicherte, ehemalige Deponie)zu beauftragen
und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren
Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Die Einnahmen aus zukünftigen
Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die laufenden Entwicklungskosten zu
finanzieren und die Inanspruchnahme des Kreditrahmens zu reduzieren.
Die Übernahme der Bürgschaft bedarf gemäß § 75 Abs. 2 BbgKVerf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|