Mit
DS-Nr. 040/13/1 wurde der Bürgermeister am 20.06.2013 beauftragt, mit dem Büro
IBUS-Architekten und Ingenieure einen Vertrag über die Erbringung von
Planungsleistungen (Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) für das o. g.
Vorhaben als Grundlage für den noch ausstehenden Errichtungsbeschluss
abzuschließen. Die Beauftragung IBUS erfolgte mit Vertrag vom
25.06.2013/04.07.2013 auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung
vom 16.05.2013 und mit den Vorgaben:
-
BGF 3.500m²,
-
Baukosten (300 und 400) max. 1.500,00 €/m² BGF,
-
Machbarkeitsstudie vom 10.06.2013 (an alle Gemeindevertreter und
Sachkundige Einwohner mit Schreiben BM vom 11.06.2013 verteilt).
Der
Errichtungsbeschluss mit DS-Nr. 084/13 soll auf der Sitzung der
Gemeindevertretung am 19.09.2013 vorliegen. Die sehr kurze Bearbeitungszeit
erlaubt es nicht, den Beschluss bereits auf den Sitzungen der Fachausschüsse,
beginnend am 19.08.2013 zu behandeln. Deshalb sollen die Gemeindevertreter und
die Sachkundigen Einwohner mit dieser Information über den derzeitigen Planungsstand
informiert werden.
Mit
Datum vom 22.07.2013 liegt die Vorentwurfsplanung der IBUS-Architekten und
Ingenieure für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Hort und Freianlagen
vor (siehe Anlage). Sie wurde
bereits in der Verwaltung und mit den Nutzern Schule und Hort diskutiert und
findet deren Zustimmung. Änderungswünsche, die die Nutzung betreffen, wurden
den Architekten bereits schriftlich mitgeteilt und werden in der Entwurfsplanung
berücksichtigt.
Mit
der fortschreibenden Bearbeitung des Projektes wurde eine Erhöhung der BGF um
ca. 150 m² gegenüber der Vorgabe von 3.500 m² vorgesehen, die wie folgt
begründet wird.
Für
die Breite der Flure sind 1,20 m baurechtlich ausreichend. Angesichts des
Zusammentreffens von ca. 100 Schülern
auf den dann sehr schmalen Fluren ist eine solche Breite nicht zu
empfehlen. Im Hinblick auf eine ausreichende räumliche Qualität der geplanten
Verkehrsflächen, besonders der Hauptflure im EG und OG wird eine Breite von ca.
1,80 m empfohlen. Diese Verbreiterung führt zu einer Erhöhung der BGF um ca.
100 m². Die für diese Vergrößerung erforderlichen Mehrkosten betragen ca.
21.000,00 €.
Eine
weitere Flächenerhöhung um ca. 35 m² resultiert aus der Vergrößerung der
Hallenfläche. Mit dieser Maßnahme wird die nutzbare Fläche in Verbindung mit
dem Speiseraum, z. B. für Schulveranstaltungen, vergrößert. Die hierfür
berechneten Mehrkosten betragen ca. 8.000,00 €. Für die vorgenommene
Flächenvergrößerung von 3.500 m² auf jetzt ca. 3.650 m² werden ca. 29.000,00 €
erforderlich, das sind ca. 0,55 % der geschätzten Baukosten von ca.
5.330.000,00 €. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets ist nach Einschätzung der
Architekten durch die geringe BGF-Erhöhung nicht erforderlich. Die genannten
Mehrkosten sind im Rahmen des Genauigkeitsgrades der Vorentwurfsplanung von
untergeordneter Bedeutung. Die vorgegebene Kostenobergrenze von 1.500,00 €/m²
für Bau und technische Anlagen wird eingehalten.
Durch
Verwaltung und die zukünftigen Nutzer von Schule und Hort wird im
Flächenzuwachs eine für die Zukunft wesentliche Qualitätssteigerung für die
funktionale Nutzung des Gebäudes gesehen. Da die vom Beschluss der GV vom
16.05.2013 um ca. 150 m² BGF abweichende Planung im Rahmen des Budgets
umsetzbar ist, soll der Entwurf zur DS-Nr. 084/13 (GV-Sitzung am 19.08.2013)
eine BGF von 3.650 m² vorsehen.
Anlage
Vorentwurf
IBUS Architekten und Ingenieure vom 22.07.2013 mit Grundriss EG und OG und
Kennzeichnung des Flächenzuwachses (rot gekennzeichnet)