Betreff
Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH Verwendung des Ergebnisses 2012
Vorlage
DS-Nr. 104/13
Art
Beschlussvorlage

 Der Jahresüberschuss in Höhe von 871.458,50 € ist wie folgt zu verwenden:

 

1.)     10 % des Jahresüberschusses (87.145,85 €) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.

2.)     90 % des Jahresüberschusses (784.312,65 €) sind mit 260.141,30 € in die Gesellschaftsvertraglichen Rücklagen und mit 524.171,39 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

 

 

 


Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 4. Juni 2013 den Jahresabschluss 2012 zur Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter zur Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl, den Jahresüberschuss i. H. v. 871.458,50 € zu 10 % in die satzungsgemäße Rücklage und den verbleibenden Überschuss i. H. v. 90 % mit 260.141,30 € in die Gesellschaftsvertragliche Rücklagen und mit 524.171,39 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein