Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Befestigung der Gehwege in der Straße Meiereifeld und im südlichen Bereich der Straße Uhlenhorst sowie der Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu und beschließt nachfolgendes Bauprogramm:
2.
Die Gehwege werden in einer Breite von 1,20m mit
grauem Betonsteinpflaster befestigt, der Unterbau erfolgt entsprechend
Regelquerschnitt Anlage 2.
3. Vorhandene Streckenabschnitte mit bereits rekonstruierten und verwendbaren Naturstein- bzw. Betonsteinpflasterbelägen bleiben bestehen.
4. Für die Straßenbeleuchtung wird der Lampentyp Richard IV der Firma Leipziger Leuchten GmbH in der Farbe RAL 6005 /moosgrün verwendet(Anlage 3) und mit dem Leuchtmittel LED ausgestattet.
5.
Die Grundstückszufahrten werden in
Granitkleinsteinpflaster hergestellt (siehe Anlage 1 – Lagepläne 1-3 mit grauer
Kennzeichnung der Grundstückszufahrten).
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen.
Die Verwaltung hatte mit der Fachinformation BAU-Nr. 017/11 im September 2011 den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über den Zustand der Gehwege in den o. g. Straßenabschnitten informiert, Kostenschätzungen mit verschiedenen Oberflächenmaterialien dargelegt und Bildmaterial zur Veranschaulichung der Situation vorgelegt. Die Information wurde in den Ausschüssen diskutiert. Es wurde empfohlen, die Planungen zur Gehwegerneuerung weiter voranzutreiben und insbesondere die Wiederverwendbarkeit schon rekonstruierter bzw. neu hergestellter Gehwegabschnitte zu prüfen sowie auch die betroffenen Bürger einzubeziehen.
Am 21. Mai 2013 wurden in einer Bürgerinformationsveranstaltung unterschiedliche Varianten zur Gehwegbefestigung vorgestellt. Zugleich wurde erörtert, dass die Straßenbeleuchtung von 1972 die technische Lebensdauer von 30 Jahren weit überschritten hat und deshalb im Zusammenhang mit der Gehwegbefestigung ebenfalls erneuert werden soll.
Die Bürger standen der Gehwegbefestigung zwar aufgeschlossen gegenüber, möchten aber vorrangig die Einrichtung von Tempo-30-km/h und die ordnungsgemäße Niederschlagsentwässerung der Fahrbahn gelöst haben.
Mit dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zum Gehwegbau Meiereifeld hat die Gemeindevertretung am 20.06.2013 beschlossen, dass der östliche und der westliche Gehweg und die Straßenbeleuchtung der Straße „Meiereifeld“ vom Bannwald bis zum Zehlendorfer Damm und in der Straße „Uhlenhorst“ von der Ernst-Thälmann-Straße bis zum Bannwald grundhaft erneuert werden sollen. Die geschätzten Gesamtkosten lagen seinerzeit bei 334.000,00 €.
Die Entwurfsplanungsunterlagen wurden nunmehr erarbeitet und sind Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses.
Die Herstellung und Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung sollen entsprechend Darstellung im Regelquerschnitt (Anlage 2) realisiert werden. Vorhandene wiederverwendbare Befestigungen der Grundstückszufahrten und der Gehwege aus Granit- und Betonpflaster werden belassen. Schadhafte und/oder nicht regelkonforme Befestigungen werden grundhaft erneuert. Die Gradiente des Gehweges wurde an die vorhandenen und zu belassenen Grundstückszufahrten und Gehwegabschnitte angepasst. Die Baumaßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Bürger. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen mit Gehbehinderung und für Mütter mit Kinderwagen ist eine grundhafte Erneuerung der beiden Gehwegbereiche unbedingt erforderlich.
Der Erhaltung der Bäume kommt bei dieser Baumaßnahme besondere Bedeutung zu, deshalb ist beabsichtigt, die Baumbereiche mit kleinen Pflastersteinen 10 x 10 cm anzulegen, während ansonsten das Format 10 x 20 cm Verwendung findet.
Die Baukosten für die Gehwebefestigung in Betonpflaster und Beleuchtung betragen 233.238,81 €, zuzüglich Planungskosten ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 270.000,00 €.
Die Umlagepflicht erfolgt nach Straßenbaubeitragssatzung/nach KAG. Die betroffenen Straßenabschnitte sind im Sinne der örtlichen Satzung Haupterschließungsstraßen, so dass der Gemeindeanteil für den Gehwegbau 40 % und der Anliegeranteil 60 % und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen der Gemeindeanteil und der Anliegeranteil jeweils 50 % betragen. Die Kosten für Grundstückzufahrten, die neu in Granitkleinsteinpflaster hergestellt werden, sind zu 100 % von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2014 bereits angemeldet. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2014 realisiert werden.
Hinweis:
In der DS-Nr. 087/13 wurden in der Begründung auf Seite 3 von 4 bei den Ausführungen zur Umlagepflicht für die Beleuchtung die Anteile von der Gemeinde und Anliegern auch mit 40 % und 60 % benannt. Tatsächlich betragen die Anteile 50 % - die Korrektur ist erfolgt. Die voraussichtliche Beitragssumme (Einnahme) reduziert sich dadurch von 190.000,00 € auf 154.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Anlagen
beschlussrelevant:
Anlage 1 – Lagepläne 1 bis 3 (Entwurfsplanung IBS vom 30.07.2013)
Anlage 2 – Regelquerschnitt (Entwurfsplanung IBS vom 30.07.2013)
Anlage 3 – Leuchtentyp, Richard IV
Anlage 4 – Kostenberechnung Betonpflaster (IBS 30.07.2013)
Anlage 5 – Regeldetail Einfassung Baumscheiben M 1 : 20
Anlage zur
Information:
Anlage 6 – Kostenberechnung Mosaikpflaster (Entwurfsplanung IBS 30.07.2013)