Betreff
Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-8 der HOAI für den Bau einer zweizügigen Grundschule mit Hort in Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 7
Vorlage
DS-Nr. 109/13
Art
Beschlussvorlage

1.                 Der Bürgermeister wird beauftragt Verträge über die Erbringung von Leistungen nach der HOAI 2013 für Teile der Leistungsphasen 5-8 mit folgenden Firmen abzuschließen:

 

Bau

IBUS Architekten und Ingenieure GbR

Alt-Tempelhof 18

12099 Berlin

 

Technische Anlagen

AHS Ingenieurgesellschaft mbH

Gartenstraße 4

04895 Falkenberg

 

2.                 Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 264.000,00 € sind im Nachtragshaushalt 2013 bereitgestellt.


Mit DS-Nr. 040/13/1 hat die Gemeindevertretung den Bürgermeister beauftragt die planerischen Grundlagen für den Beschluss zur Errichtung einer 2-zügigen Grundschule mit Hort auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7, gemäß § 16 Abs. 2 der KomHKV durch das Architekturbüro IBUS GbR aus Berlin erarbeiten zu lassen. Auch die Option für eine Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen der HOAI, nach dem Beschluss zur Errichtung, wurde beschlossen.

 

Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 084/2013 steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2013. Nach der Beschlussfassung zur Errichtung der Grundschule mit Hort ist eine zügige Weiterplanung erforderlich, um den sehr eng gesteckten Zeitplan bis zur Fertigstellung einhalten zu können.

 

Da das Gebäude nach Beschluss der GV vom 17.01.2013 (DS-Nr. 194/12) in Systembau zu errichten ist, werden nur Teile der Planungsleistungen, der Leistungsphasen 5 - 8 der HOAI durch die von der Gemeinde zu beauftragenden Planer erbracht. Weitere erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI müssen später durch den Systembauer selbst erbracht werden. Mit der jetzt zu beauftragenden Planung wird sichergestellt, dass die im Errichtungsbeschluss getroffenen Entscheidungen voll inhaltlich umgesetzt werden. Dazu sind eine umfangreiche und möglichst genaue funktionale Beschreibung sowie die Erarbeitung von Leitdetails, der durch den Systembauer zu erbringenden Leistung, erforderlich. Dies betrifft sowohl die Planung des Bauwerkes als auch die Planung der Technischen Anlagen.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro IBUS GbR bei der Erarbeitung der Vor-und Entwurfsplanung war bisher konstruktiv und zielführend. Gleiches trifft zu für die AHS Ingenieurgesellschaft mbH aus Falkenberg/Elster, die die Vor-und Entwurfsplanung für die Technischen Anlagen übernommen hatte. Die Weiterbeauftragung beider Büros wird empfohlen.

 

Die Ermittlung des vorläufigen Honorars basiert auf der HOAI 2013, den anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung vom 30.08.2013, der zu vereinbarenden Honorarzone und dem vorabgestimmten Leistungsprogramm.

 

Danach sind folgende Kosten zu erwarten:

 

KGR 300        Bauwerk                                           ca. 163.000,00 € Brutto

KGR 400        Technische Anlagen                    ca.  101.000,00 € Brutto

Gesamt                                                                     ca. 264.000,00 € Brutto


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

2111

Teilhaushalt/Budget:

4047

Maßnahmen-Nr:

M-000340

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

1.150.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein