Betreff
Neubau einer Waldorf-Kita Auf dem Seeberg Kleinmachnow - Vergabe von Architektenleistungen für Gebäude
Vorlage
067/10
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 096/08 am 24.04.2008 die Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Kindertagesstätte für den Waldorf-Kindergarten am Hochwald e. V. am Standort Am Hochwald 30 in Kleinmachnow beschlossen. Die zu errichtende Kita wird ein Ersatzbau für ein zurzeit kaum noch nutzungsfähiges Gebäude.

 

Mit DS-Nr. 079/08, ebenfalls am 24.04.2008 beschlossen, wurde die Verwaltung durch die Gemein­devertretung beauftragt, die zur Bebauung vorgesehene Fläche aus den Flurstücken 289 und 290 der Flur 13 zu kaufen. Der Kaufvertrag zwischen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. und der Gemeinde Kleinmachnow wurde am 25.11.2008 geschlossen.

 

In der Folge hat die Verwaltung fünf Architekturbüros eingeladen, auf der Grundlage einer über­gebenen Aufgabenstellung im Rahmen einer Ideenfindung Planungsentwürfe für den Neubau einer Waldorf-Kita zu unterbreiten. Die eingereichten Entwürfe wurden einem Gremium aus Vertretern der Verwaltung, des Waldorf-Kindergartens, des Bauausschusses und des KuSo-Ausschusses vorgestellt. Mit großer Mehrheit wurde der Entwurf des Architekturbüros Kerbl + Löffler aus Berlin als der am besten geeignete Entwurf zur weiteren Beauftragung empfohlen.

 

Die Verwaltung hat den Bauausschuss auf seiner Sitzung am 30.03.2009 und die Gemeindevertre­tung am 09.04.2009 mit der Informationsunterlage Nr. 020/09 schriftlich über die Ergebnisse der Ideenfindung für den Neubau des Waldorf-Kindergartens informiert.

 

Am 06.08.2009 wurde das Architekturbüro Kerbl + Löffler mit weiteren Planungsschritten bis zur Ge­nehmigungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung liegt zwischenzeitig vor. Im Monat März 2010 wurde der Bauantrag gestellt. Mit der Genehmigungsplanung wurde auch eine Kostenberechnung übergeben.

Die Gemeindevertretung wird am 20.05.2010 als Obergrenze für den Bau, die Außenanlagen, Maßnahmen zur Abschirmung gegen Mobilfunkstrahlen und alle Nebenkosten 2,3 Mio. Euro beschließen. Deshalb geht die Honorarermittlung für die Leistungsphasen 5 – 7 von dieser Obergrenze aus.

 

Für das Architektenhonorar anrechenbar sind demnach 1.419.875,88 € Netto. Bei der vereinbarten Honorarzone III, Viertelsatz entspricht das einem Honorar für die zu beauftragende Leistungspha­sen 5 – 7 nach HOAI 2009 in Höhe von 61.404,90 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Neben­kosten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:

Budget/Teilhaushalt:

 

 Finanz-HH 2010

EURO: 1.260.000,00 €

Produktgruppe:

3610

 

 

Maßnahmen-Nr:

-42

 


Anlage

Honorarberechnung mit Stand: 13.05.2010