Betreff
Unterjährige Berichterstattung gemäß § 29 KomHKV
Vorlage
DS-Nr. 117/13
Art
Beschlussvorlage

Der Beschuss 118/11 der Gemeindevertretung vom 8. September 2011 wird wie folgt spezifiziert: Der  Bürgermeister legt gemäß § 29 KomHKV einmal halbjährlich einen Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft vor. Dieser soll zum Stichtag 30.06. erstellt werden.  Zum Stichtag 30.09. erfolgt eine Fortschreibung der Entwicklung der Haushaltswirtschaft, insbesondere als Grundlage für die kommende Haushaltsplanung.   

 


Gemäß des § 29 Abs. 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Dabei sind die Gründe für wesentliche Abweichungen zu erläutern.

 

Mit der DS-Nr. 118/11 wurde am 08.09.2011 in der Gemeindevertretung der Bürgermeister beauftragt, einen zusammengefassten Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz mit kurzen Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen vorzulegen, erstmals für das II. Quartal 2012.

 

Die bisherige Berichterstattung erging wie folgt:

 

2012:

Der Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zum II. Quartal 2012                      (Stichtag 30.06.2012) wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 20. September 2012 vorgestellt. Er enthielt über den o.g. Beschluss hinaus eine Prognose zur Inanspruchnahme/Erfüllung der Haushaltsansätze zum Ende des Haushaltsjahres.

 

Die zweite halbjährliche Berichterstattung erfolgt mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2012.

 

2013:

Der Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zum II. Quartal 2013                      (Stichtag 30.06.2013) wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 22. August 2013 vorgestellt. Er enthält wiederrum eine Prognose zur Inanspruchnahme/Erfüllung der Haushaltsansätze zum Ende des Haushaltsjahres.

 

Die zweite halbjährliche Berichterstattung soll mit der Vorlage des Jahresabschlusses erfolgen.

 

 

In der Sitzung des Finanzausschuss am 22. August 2013 wurde über das Erfordernis eines Berichts über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zum I. Quartal eines jeden Jahres diskutiert. Von der Verwaltung wird eingeschätzt, dass eine unterjährige Berichterstattung zum I. Quartal eines jeden Jahres nicht aussagefähig und nachhaltig ist. Sie hält an der Berichterstattung erstmals zum Ende des Halbjahres/II. Quartal (Stichtag 30.06.) eines jeden Jahres fest. Begründung findet diese Auffassung darin, dass vor allem eine verlässlichere Prognose zur Inanspruchnahme/Erfüllung der Haushaltsansätze zum Ende des Haushaltsjahres sowie eine Einschätzung zur Umsetzung der Investitionsmaßnahmen gegeben werden kann.

 

Im Rahmen einer jeden Haushaltsplanung wird künftig die Fortschreibung des Berichtes über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft vom 30.06. erfolgen. Für den Stichtag wird der 30.09. vorgesehen.

 

Weiterhin erfolgt zum 31.12. mit dem Jahresabschluss die Berichterstattung zum vollständigen Haushaltsjahr.

 

Unabhängig von der mindestens halbjährlichen Berichterstattung nach § 29 Abs. 1 KomHKV ist die Gemeindevertretung nach § 29 Abs. 2 KomHKV unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass:

-          sich das Planergebnis des Ergebnis- oder Finanzhaushaltes wesentlich verschlechtert oder

-          sich die Gesamtfinanzierung einer einzeln veranschlagten Investition oder Investitionsfördermaßnahme wesentlich verändert oder

-          sich die Geschäftslage von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen oder Zweckverbänden, in denen die Gemeinde Mitglied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können.

 

Diese Verpflichtung ist für die Verwaltung bindend und bildet darüber hinaus noch eine zusätzliche Unterrichtungspflicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein