Betreff
Information zum Stand der Planungen Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals, hier: Abschnitte westlich und östlich Dreilinden sowie zu den Brücken der Friedhofsbahn und der ehemaligen Autobahn
Vorlage
INFO 020/13
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

Mit Grundsatzbeschluss vom 25.02.2009 (DS-Nr.: 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007 die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des Teltow­kanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert bzw. schon baulich ausgeführt (siehe Anlage 1).

Da die Uferbereiche in Dreilinden sowie in der Verlängerung bis zur Schleusenbrücke schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden, ist vorgesehen, noch in diesem Jahr alle Voraussetzungen für eine Erweiterung des bis Jahresende 2012 fertiggestellten Wegeabschnitts im Bereich Dreilinden nördlich des Campingplatzes (ehemaliger Kolonnenweg) in Richtung Osten zu schaffen. In Anknüpfung an den Kolonnenweg soll eine Verlängerungen bis zur heutigen Brücke der BAB A 115 und weiter bis zur Schleusenbrücke erfolgen. Die Wegeführung orientiert sich dabei maßgeblich an den in der Realität bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden.

Zeitliches Ziel ist es, die planungs- und nutzungsrechtlichen Grundlagen für den Bau der Abschnitte 7 und 8 zwischen Dreilinden (Campingplatz) und Schleusenbrücke (Stahnsdorfer Damm) weitestgehend noch in diesem Jahr zu schaffen und die bauliche Ausführung im ersten Halbjahr 2014 nach der Frostperiode zu forcieren.

Die damit verbundenen Leistungen und Abstimmungen sind bereits zu einem Großteil erfolgt:

So wurde für den Bereich der möglichen Wegeführung ein Lageplan erarbeitet, für den zahlreiche Bäume eingemessen wurden (Auftragnehmer: Ingenieurbüro Franzen und Bandow, Bad Belzig). Auf der Grundlage des Lageplanes erfolgte die Wege-Vorplanung, die inzwischen vorliegt (Auftragnehmer: Landschaftsplanungsbüro Seebauer, Wefers und Partner, Berlin). Im Zusammenhang mit der Vorplanung gab es Vor-Ort-Begehungen und erste Abstimmungen mit Vertretern der Eigentümer, u.a. dem Land Berlin, Eigentümerin der überwiegenden Flächen im Bereich der möglichen Wegeführung und hier vertreten durch Berliner Forsten (Forstamt Grunewald), der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin) sowie betroffenen privaten Eigentümern. Darüber hinaus haben Abstimmungen begonnen mit der für Kleinmachnow zuständigen Unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Forst Brandenburg) sowie der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und der Obersten Naturschutzbehörde (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) auf Grund der Lage der Flächen innerhalb des LSG „Parforceheide“. Die Anfrage beim Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst ergab inzwischen, dass begleitend zu den Bauarbeiten auch eine Kampfmittelsuche durchzuführen sein wird.

Um den verschiedenartigen Belangen gerecht zu werden, konzipiert die vorliegende Vorplanung für die Abschnitte 7 und 8 soweit möglich und sinnvoll drei Varianten, die einen flexiblen Gestaltungsspielraum hinsichtlich des weiteren Planungs- und Abstimmungsprozesses offerieren (siehe Anlage 2).

In Hinblick auf die derzeitigen Planungen bzgl. der künftigen Nutzung der Brücke der ehemaligen „Friedhofsbahn“ nahm die Gemeinde Kontakt zur Eigentümerin, der DB Netz AG, auf. Eine Beantwortung ist bislang nicht erfolgt. Der Presse war bereits zu entnehmen, dass die DB Netz AG den Abriss der Bahnüberführung noch innerhalb dieses Jahres, spätestens jedoch 2014 plant (Pots­damer Neueste Nachrichten vom 06.09.2013, Märkische Allgemeine Zeitung vom 12.09.2013, siehe Anlage 3). An die Gemeinde ist die Deutsche Bahn bisher nicht herangetreten.

Bei der Brücke der ehemaligen BAB A 115 (Kremnitzbrücke) verläuft die Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg in der Brückenmitte (Anlage 4). Das Brückenbauwerk steht als Dokument der deutschen Teilung auf der Liste der Baudenkmale im Land Brandenburg und wird als Fuß- und Radweg genutzt (Teil des Berliner Mauerwegs). Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 04.09.2013 sind auf Berliner Seite allerdings keine konkreten Maßnahmen vorgesehen.

Die Flurstücke, auf denen sich die südlichen Auflager befinden, wurden 2010 von der Direktion Berlin der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an einen privaten Eigentümer veräußert (Peja Zehlendorf GmbH, vgl. Eigentumsübersicht Anlage 5). Nach Auskunft dieses privaten Eigentümers vom 19.09.2013 bestehen auch hier keine konkreten Pläne hinsichtlich der Brücke. Ideen von Projektentwicklern wird offen gegenüber gestanden.


1.         Übersichtsplan „Gemeinsamer Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals“

2.         Vorplanung Rad- und Wanderweg Teltowkanal, Abschnitte 7 und 8

3.         Presseartikel zur ehemaligen Friedhofsbahnbrücke

4.         Luftbild ehemalige Autobahnbrücke BAB A 115

5.         Übersicht der Eigentumsverhältnisse im Bereich der ehemaligen Autobahnbrücke