Erläuterungen
Mit den laufenden
Bauleitplan-Verfahren (Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“
und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow) sowie mit dem auf
Landesebene laufenden Verfahren zur Ausgliederung von Flächen im Alten Dorf aus
dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ sollen – unter anderem – die
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auf Flächen des ehemaligen Gutshofes
eine neue ev. Gemeindekirche errichtet werden kann.
Die in der Bauleitplanung für
die Gemeindekirche vorgesehene Fläche am Zehlendorfer Damm ist im Eigentum der
Gemeinde Kleinmachnow.
Zu Fragen des Grunderwerbs
des erforderlichen Baugrundstücks durch die ev. Kirche, zur Nutzung weiterer
Flächen und zu sonstigen Fragen wird außerdem ein Vertrag abzuschließen sein
(Städtebaulicher und Grundstückskaufvertrag).
Der Bürgermeister und seine
Verwaltung führen gegenwärtig Verhandlungen mit der ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde
Kleinmachnow über die Vertragsinhalte. Der bisherige Verhandlungsstand ist in
einer Vertragskonzeption zusammengefasst (vgl. Anlage 1). Der Konzeption ist eine Übersichtskarte zur
besseren Verortung der diversen, im Vertrag genannten Teilflächen beigefügt
(vgl. Anlage 2).
Zum Wert des Baugrundstücks,
dass die ev. Kirche zu erwerben beabsichtigt, liegt ein Gutachten vom
13.09.2013 vor (vgl. Anlage 3,
Auszug aus dem Gutachten).
Vorgesehen ist, die
Vertragsverhandlungen im Laufe des Monats Oktober abzuschließen, so dass der
Vertrag bis Jahresende 2013 beurkundet werden und eine Billigung der enthaltenen
Prämissen durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgen kann.
1)
Neubau
Gemeindekirche der ev. Kirchengemeinde Kleinmachnow, Vertragskonzeption (Stand
14.10.2013)
2)
Übersichtskarte,
Maßstab 1 : 750
3)
Sachverständigenbüro
Hänicke-Hurlin, Wertgutachten zu Teilfläche Gemarkung Kleinmachnow,
Flur 13, Flurstück 51 (Standort neue ev. Gemeindekirche)