Das Bebauungsplan-Verfahren 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“ geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2011 und wurde im Zeitraum 2011/2012 durchgeführt.
Nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes in ihrer Sitzung vom 03.05.2012 mit DS-Nr. 044/12 als Satzung (vgl. Anl. 2). Die Ausfertigung dieser von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzung verzögerte sich jedoch erheblich. Nach rechtlichen Hinweisen war zunächst zu prüfen, inwieweit vor der Ausfertigung auch eine Aktualisierung der – vom Änderungsverfahren allerdings nicht berührten –Plangrundlage erforderlich ist. Dies stellte sich wegen des vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu unterzeichnenden Katastervermerkes im Ergebnis als unumgänglich heraus.
Die Aktualisierung der Vermessungsgrundlage für eine vergleichbar geringfügige zeichnerische Änderung ohne bodenbedeutsame Auswirkungen auf die Grundstücke im Geltungsbereich stellt jedoch einen zu hohen Aufwand dar. Ziel der Planänderung war lediglich die Streichung der zeichnerischen Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse, da die Kubatur der Gebäude durch die weiteren Inhalte des Bebauungsplanes ohnehin schon ausreichend klar bestimmt und begrenzt wird.
Der Bebauungsplan ist damit noch nicht rechtswirksam.
Um auf die Neuvermessung verzichten zu können, soll das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ – inhaltlich unverändert – als Textbebauungsplan beendet und dazu neu beschlossen werden. Im ersten Schritt ist zunächst der Satzungsbeschluss aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“
2) Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ vom 03.05.2012 (DS-Nr. 044/12, ohne Anlagen)