die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-021 „Dreilinden“
(Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)
als Satzung.
2.
Die Begründung i. d. F. vom 14.10.2013
wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 24.03.2011 (DS-Nr. 026/11) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ eingeleitet worden. Die Änderung bezieht sich auf die Streichung der zeichnerischen Festsetzung zur maximal zulässigen Anzahl an Vollgeschossen. Die Änderung ist städtebaulich sinnvoll, weil die Kubatur der Gebäude durch die weiteren Inhalte des Bebauungsplanes bereits ausreichend klar bestimmt und begrenzt wird.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-021 sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 16.01.2012 bis einschließlich 17.02.2012, förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 24.01.2012) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“ als Satzung (Textbebauungsplan) beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“
2)
1.
Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“ (Textbebauungsplan)
3)
Begründung,
Stand 14.10.2013