Die Aufhebung der „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006 wird zum 31. Dezember 2013 beschlossen.
Im Jahr 2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft.
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und gibt ihnen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Zum Bildungspaket gehören:
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Zuschüsse
für das Mittagessen an Schulen,
Kindergärten und in der Tagespflege
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Lernförderung
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Ausflüge
und mehrtägige Klassenfahrten
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Zuschüsse
für kulturelle und sportliche Aktivitäten
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Schülerbeförderung
Zum Mittagessen hält das Bildungspaket einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit
in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung bereit. Der
Eigenanteil der Familien liegt bei 1 € täglich. (Anlagen 1-4)
Bezüglich des Mittagessens wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket inhaltlich die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006 abgelöst. Die gemeindliche Satzung geht in der Höhe der Erstattung über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus. Es ist kein Eigenanteil zu leisten. Die Gesamtkosten werden erstattet. (Anlage 5)
Berechtigt nach der gemeindlichen Satzung sind Familien, die
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
beziehen und deren Kinder Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow besuchen.
Im Zuge der Neuvergabe der Schulspeisung soll die gemeindliche Satzung
nunmehr aufgehoben werden.
Der Personenkreis, der Leistungen zum Mittagessen des Bildungs- und Teilhabepaketes
erhalten kann, ist aufgrund der Aufnahme der Wohngeld- und
Kinderzuschlagsempfänger erweitert worden. Die soziale Absicherung Betroffener
scheint durch das Bildungs- und Teilhabepaket gesichert. Ggf. kann bei künftig auftretenden
erheblichen nachteiligen Folgen ehemals Berechtigter eine neue gemeindliche
Regelung geschaffen werden. Die Erfahrungen der Nachbarkommunen zeigen jedoch,
dass die Aufhebung der örtlichen Satzungen keine erheblichen Nachteile für
Betroffene mit sich bringt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales zum Bildungs- und Teilhabepaket
2. LK PM: Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
und Jugendliche
3. LK PM: Informationsblatt Bildungs- und
Teilhabeleistungen
4. LK PM: Informationsblatt Mittagsverpflegung
5. „Satzung über die Kostenbeteiligung an der
Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006