Betreff
Aufhebung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung
Vorlage
DS-Nr. 123/13
Art
Beschlussvorlage

Die Aufhebung der „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006 wird zum 31. Dezember 2013 beschlossen.

 


Im Jahr 2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft.

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und gibt ihnen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

-          Arbeitslosengeld II

-          Sozialgeld

-          Sozialhilfe

-          Wohngeld

-          Kinderzuschlag oder

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

Zum Bildungspaket gehören:

-          Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Tagespflege

-          Lernförderung

-          Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

-          Zuschüsse für kulturelle und sportliche Aktivitäten

-          Schülerbeförderung

Zum Mittagessen hält das Bildungspaket einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung bereit. Der Eigenanteil der Familien liegt bei 1 € täglich. (Anlagen 1-4)

 

Bezüglich des Mittagessens wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket inhaltlich die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006 abgelöst. Die gemeindliche Satzung geht in der Höhe der Erstattung über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus. Es ist kein Eigenanteil zu leisten. Die Gesamtkosten werden erstattet. (Anlage 5)

Berechtigt nach der gemeindlichen Satzung sind Familien, die

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-          Sozialhilfe

-          Arbeitslosengeld II

-          Sozialgeld

beziehen und deren Kinder Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow besuchen.

 

Im Zuge der Neuvergabe der Schulspeisung soll die gemeindliche Satzung nunmehr aufgehoben werden.

Der Personenkreis, der Leistungen zum Mittagessen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten kann, ist aufgrund der Aufnahme der Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger erweitert worden. Die soziale Absicherung Betroffener scheint durch das Bildungs- und Teilhabepaket gesichert. Ggf. kann bei künftig auftretenden erheblichen nachteiligen Folgen ehemals Berechtigter eine neue gemeindliche Regelung geschaffen werden. Die Erfahrungen der Nachbarkommunen zeigen jedoch, dass die Aufhebung der örtlichen Satzungen keine erheblichen Nachteile für Betroffene mit sich bringt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

1.       Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungs- und Teilhabepaket

2.       LK PM: Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

3.       LK PM: Informationsblatt Bildungs- und Teilhabeleistungen

4.       LK PM: Informationsblatt Mittagsverpflegung

5.       „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006