Betreff
Grundstückskaufertrag über das Erbbaurechtsgrundstück Uhlenhorst 11
Vorlage
098/10
Art
Beschlussvorlage

 

Der Grundstückkaufvertrag nach den Bestimmungen des Sachrechtsbereinigungsgesetzes zur UR-Nr. 272/2010 vom 03.Mai 2010 geschlossen vor dem Notar Christian Kirsch, geschäftsansässig Teltower Damm 23 in 14169 Berlin, über das Erbbaurechtsgrundstück Uhlenhorst 11, Flur 9 Flurstück 9, zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der Erbbaurechtsnehmerin, wohnhaft Uhlenhorst 11, wird genehmigt.

 

Sämtliche von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring 10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 272/2010 des o.g. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.  


 

Über das Grundstück Uhlenhorst 11, Flur 9 Flurstück 9, schloss die Gemeinde Kleinmachnow am 06.03.2009 zur UR-Nr. 256/2009 des Notars Christian Kirsch, Berlin, einen Erbbaurechtsvertrag mit der Gebäudeeigentümerin und Inhaberin des dinglichen Nutzungsrechtes am Grundstück nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes für die Dauer von 90 Jahren.

Dieser wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.05.2009 zur DS-Nr. 065/09 genehmigt.

Der Erbbaurechtsnehmerin wurde darin das Recht zum Ankauf  des Grundstücks innerhalb von 12 Jahren eingeräumt und der Kaufpreis, in Abhängigkeit vom Bestehen Bleiben von Teilungs- und Baubeschränkungen mit 54.504,00 EUR vereinbart.

Die Erbbaurechtsnehmerin verlangte nunmehr den Ankauf des Grundstücks zu diesen Bedingungen.

 

Vereinbart wurde: Das Erbbaurecht wird aufgegeben, die Grunddienstbarkeit (Teilungs- und Bebauungsbeschränkung) bleibt am Kaufgegenstand bestehen, der Gemeinde wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Die Löschungsbewilligung für die Beschränkungen erteilt die Gemeinde nur gegen Zahlung eines Ablösebetrages, der sich am Bodenrichtwert zu diesem Zeitpunkt bemisst. Eine Belastungsvollmacht  zur Kaufpreisfinanzierung wird eingeräumt. Der Kaufpreis beträgt 54.504,00 EUR. Die Käuferin trägt alle Kosten allein. Der Kaufpreis ist zu verwahren, da bisher durch das zuständige Bundesamt nicht festgestellt wurde, ob eine Abführungspflicht an den Entschädigungsfonds besteht.

 

Entscheidungen über dieses Rechtsgeschäft trifft der Hauptausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow (unter 100.000 Euro).

 

Sowohl der Erbbaurechtsvertrag als auch der Grundstückskaufvertrag liegen vom 26.05.2010 bis zum 14.06.2010 zur Einsichtnahme aus


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:

Budget/Teilhaushalt:

 

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlage:

Flurkartenauszug