Betreff
Information zum Stand der Planungen Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals, hier: Gesamtüberblick sowie zu den Brücken der Friedhofsbahn und der ehemaligen Autobahn
Vorlage
INFO 023/13
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

 

Neben der Gemeinde Kleinmachnow verfolgen auch die Nachbarkommunen Stahnsdorf und Teltow die Realisierung eines durchgehenden Rad- und Wanderweges beidseitig des Teltowkanals (siehe Anlage 1, Übersichtsplan).

 

In der Gemeinde Stahnsdorf umfasst der Bebauungsplan Nr. 13 „Rad- und Wanderweg Kanal­aue“ den gesamten Uferbereich der Gemarkung. Es ist vorgesehen, zum Bebauungsplan-Entwurf die erforderlichen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden Anfang 2014 durchzuführen. Der Weg soll mit der Festsetzung „Öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Rad- und Fußweg“ planungsrechtlich gesichert werden.

Auf Teltower Stadtgebiet zeigt sich ein heterogeneres Bild: Auf der Nordseite thematisiert der Vorhaben- u. Erschließungsplan Nr. 2 „Hotel an der Warthestraße“ ausschließlich das Investitionsvorhaben. Südlich des Kanals ist in den rechtswirksamen Bebauungsplänen Nr. 3 „Büro- und Gewerbepark TTT GRW-Gelände“ sowie 14 und 14 b „Speichergelände“ ein Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht zugunsten des Uferweges festgesetzt. Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 54 „Möbelmarkt an der Oderstraße ggü. Nuthestraße“ stellt die planungsrechtliche Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in angemessener Breite auf den Wegeverlauf ab. Auch der Bebauungsplan Nr. 57 a „Kanalaue an der Altstadt“ (Abwägungs- und Satzungsbeschluss am 16.10.2013, DS-151/2013, Inkraftsetzung in Kürze) sichert den vorgesehenen Kanalauenweg via Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie festgesetzten öffentlichen Wald- und Grünflächen. Als Besonderheit wird der Weg im Bereich des geplanten Sportboothafens über eine Brücke geführt werden.

Die Realisierung der Teltowwerftbrücke für Fußgänger und Radfahrer soll im kommenden Jahr im Rahmen der neuen EU-Förderperiode ggf. nochmals vorangetrieben werden.

Östlich der verlängerten Badstraße bis zur Knesebeckbrücke und darüber hinaus bis zur Wismarer Straße in Berlin-Zehlendorf (Eugen-Kleine-Brücke) existiert bereits ein sinnentsprechender Rad- und Wanderweg (Bugaweg/ Berliner Mauerweg) der intensiv genutzt wird.

 

Auf Kleinmachnower Gemarkung werden gegenwärtig die Vorbereitungen zu den Abschnitten 7 und 8 (südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke) vorangetrieben.

 

Als schwierig erweisen sich dabei die Verhandlungen mit dem Land Berlin, das vertreten durch Berliner Forsten – Forstamt Grunewald – größter (Wald-)Eigentümer im Bereich der geplanten Trasse ist. Eine auf Anregung der Berliner Forsten erarbeitete Vorplanung stieß bei einem Abstimmungsgespräch Anfang November auf massive Vorbehalte: Zwischen der Brücke der BAB A 115 und der westlichen Siedlungskante des Wohngebietes Stolper Weg wurde ein Wegeverlauf in Ufernähe auf Eigentumsflächen prinzipiell abgelehnt. Angeboten wurde, den in diesem Abschnitt vorhandenen, etwa 150 m weiter nördlich und parallel zum Kanal verlaufenden forstwirtschaftlichen Weg in Kooperation auszubauen.

 

In Bezug auf die Brücke der ehemaligen Autobahn, so z.B. hinsichtlich der Eigentümerstruktur, der Nutzungsrechte und der Verkehrssicherungspflicht, wurde Kontakt zur Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung X – Tiefbau, Objektbereich Ingenieurbauwerke aufgenommen. Eine verbindliche schriftliche Rückäußerung steht noch aus.

Der private Eigentümer des südlichen Brückenteils hat Bereitschaft für ein persönliches Gespräch noch in diesem Jahr signalisiert.

 

Bzgl. der künftigen Entwicklung der z. Zt. stillgelegten „Friedhofsbahn“ und ihrer Brücke äußerte sich die DB Netz AG, Regionalbereich Ost, in einem Schreiben vom 23.10.2013 dahingehend, dass Flächen der Bahntrasse seitens DB Netz AG zur Vermarktung freigegeben seien. Die Brücke nebst zugehörigen Grundstücken könne als Paket oder auch einzeln zum Verkauf kommen. Der bisherige Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.

 

Welche rechtlichen Folgen aus einem evtl. Verkauf der Trasse resultieren (zum Beispiel die Entwidmung als Eisenbahnstrecke mit der Folge, dass vor einer Wiederinbetriebnahme eine erneute Planfeststellung erfolgen müsste), wird gegenwärtig recherchiert. Die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf werden sich kurzfristig in einem gemeinsamen Schreiben an das Land Brandenburg, das Land Berlin sowie den Bund und das Eisenbahn-Bundesamt wenden, um umfassend Auskunft über die dortigen Sachstände und Überlegungen zu erhalten.


1)         Übersichtsplan „Gemeinsamer Rad-  und Wanderweg entlang des Teltowkanals,
Stand 14.11.2013

2)         Brücke der z. Zt. stillgelegten Friedhofsbahn, Schriftverkehr mit der Eigentümerin Deutschen Bahn, hier: DB Netz AG