1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in Anlagen 2 bis 4 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen
der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung / Begründung:
Das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss
vom 05.09.1991.
Mit
DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den
ursprünglichen Aufstellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009
legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“
auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen. Am 10.02.2011
(DS-Nr. 005/11) wurde der Geltungsbereich in Randbereichen nochmals neu abgegrenzt.
Zum 2. Bebauungsplan-Entwurf, von der Gemeindevertretung am 21.02.2013 (DS-Nr. 199/12) zur Auslegung bestimmt, erfolgte die (förmliche) Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 22.04.–24.05.2013. Die (förmliche) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 24.04.2013.
Im Rahmen der Auslegung erfolgte zugleich die Auslegung der Unterlagen zur 3. Änderung des Landschaftschutzgebietes „Parforceheide“ vom 12.11.1997 (GVBl. II S. 862), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2013 (GVBl. II Nr. 27). Hierzu wurden der Entwurf der Änderungsverordnung und die Kartenausschnitte mit den Flächen, für die eine Ausgliederung vorgesehen ist, öffentlich ausgelegt.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden noch einmal Änderungen an der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vorgenommen. Diese Änderungen berühren allerdings nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt werden konnte, in dessen Rahmen neben der betroffenen Öffentlichkeit mit Anschreiben vom 02.10.2013 die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 14.10.2013 und 03.12.2013 beteiligt wurden.
Während der förmlichen und erneuten Beteiligung äußerten sich insgesamt 30 Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen insgesamt 76 inhaltlich nicht gleich- oder ähnlich lautende Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2 bis 5 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die
vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 22.04. – 24.05.2013)
3)
Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit mit Schreiben vom 02.10.2013
4)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom
24.04.2013
5)
Beteiligungen
der berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Zeitraum
Oktober – Dezember 2013)