Betreff
Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf
Vorlage
DS-Nr. 139/13
Art
Beschlussvorlage

1)       Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 14. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-14) für Flächen im Alten Dorf, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 13. Änderung vom 6. September 2012
mit Deckblatt vom 25.11.2013.

2)       Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmach­now der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hatte am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 beschlossen, ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) für Flächen im Bereich Altes Dorf einzuleiten.

 

Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 13. Änderung KLM‑FNP‑13 für Waldflächen und in dieser Fassung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 11/2013 vom 27.09.2013 neu bekanntgemacht worden.

 

Das eingeleitete Verfahren umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes (Änderungsbereich vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007 „Altes Dorf“ durchgeführt.

Gleichzeitig mit der Bauleitplanung für das Alte Dorf führt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) ein Verfahren zur Ausgliederung von Teilen des Plangebietes KLM-FNP-14 (bzw. KLM-BP-007) aus der Schutzgebietsverordnung zum LSG „Parforceheide“ durch. Voraussetzung für den Abschluss des Ausgliederungsverfahrens ist der vorherige Abschluss der Bauleitplan-Verfahren.

 

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 14. Änderung beschlossen, zur Genehmi­gung einge­reicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4,198,32

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14

2)       Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der 13. Änderung vom 06.09.2012 (Bestand) und
14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planung; integrierte Fassung, Stand 06.01.2014)

3)       Begründung