1)
Die Gemeindevertretung beschließt für den in
Anlage 1 gekennzeichneten Bereich entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
(KLM-FNP-14) für Flächen im Alten Dorf, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 13. Änderung
vom 6. September 2012
mit Deckblatt vom 25.11.2013.
2) Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung hatte am
10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 beschlossen, ein Verfahren zur
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) für Flächen im
Bereich Altes Dorf einzuleiten.
Der FNP ist zurzeit wirksam in
der Fassung der 13. Änderung KLM‑FNP‑13 für Waldflächen und in
dieser Fassung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 11/2013 vom
27.09.2013 neu bekanntgemacht worden.
Das eingeleitete Verfahren
umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes
(Änderungsbereich vgl. Anlage 1).
Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007
„Altes Dorf“ durchgeführt.
Gleichzeitig mit der
Bauleitplanung für das Alte Dorf führt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) ein Verfahren zur
Ausgliederung von Teilen des Plangebietes KLM-FNP-14 (bzw. KLM-BP-007) aus der
Schutzgebietsverordnung zum LSG „Parforceheide“ durch. Voraussetzung für den
Abschluss des Ausgliederungsverfahrens ist der vorherige Abschluss der
Bauleitplan-Verfahren.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 14. Änderung beschlossen, zur Genehmigung eingereicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-14
2)
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der
13. Änderung vom 06.09.2012 (Bestand) und
14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planung; integrierte Fassung, Stand 06.01.2014)
3)
Begründung