Auf Grund § 15 Abs. 1 BbgKWahlG in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. 1 BbgKWahlV in der derzeit gültigen Fassung werden für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow die Bediensteten
Jürgen Piekarski
Sportplatz 19
14558 Nuthetal
als Wahlleiter und
Hartmut Piecha
Wolfswerder 22
14532 Kleinmachnow
als Stellvertreter des Wahlleiters berufen.
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 64 Abs. 2, des § 73 Abs. 1 Satz 2, des § 85 Abs. 1 Satz 1 und des § 97 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 326) hat der Minister des Innern des Landes Brandenburg am 4. September 2013 verordnet, dass die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und zu den Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden am 25. Mai 2014 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.
Entsprechend § 15 BbgKWahlG i. V. m. § 2 BbgKWahlV beruft die Gemeindevertretung binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages für das Wahlgebiet einen Wahlleiter sowie seinen Stellvertreter.
Der Wahlleiter ist gleichfalls Vorsitzender des Wahlausschusses.
Der berufene Wahlleiter und sein Stellvertreter sind nach § 2 Abs. 5 BbgKWahlV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinzuweisen.
Die Namen des Wahlleiters und seines Stellvertreters sind öffentlich bekanntzumachen.
Name und Anschrift des Wahlleiters und seines Stellvertreters sind der Kreiswahlleiterin und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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