Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2014
Vorlage
DS-Nr. 150/13
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.

 

 

 


Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

In den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf nach Erteilung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

Haushaltssatzung 2014 mit Haushaltsplan 2014