Betreff
Wertermittlungsgutachten Grundstückskauf Evangelische Kirchengemeinde von der Gemeinde Kleinmachnow, Info-Nr. 021/13
Vorlage
DS-Nr. 158/13
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, das Wertermittlungsgutachten für den von der Evangelischen Kirchengemeinde im Alten Dorf beabsichtigten Kauf des Grundstückes für den geplanten Kirchenneubau erst auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes erstellen zu lassen. Erst dann ist das besagte Grundstück als Bauland ausgewiesen.


Das mit der Info-Vorlage 021/13 vorgelegte Wertermittlungsgutachten für eine Fläche von ca. 1020 qm weist einen Kaufpreis von 35.000 € aus. Die Grundlagen der Bewertung werden nicht klar wiedergegeben. Die Seiten 1 bis 18 des Gutachtens fehlen in der INFO 021/13.

Da das Grundstück aber als Bauland genutzt werden soll, was durch den noch zu beschließenden Bebauungsplan festgelegt wird, ist eine nicht hinnehmbare Unterbewertung im o. g. Gutachten festzustellen. Es ist deshalb erforderlich, das Gutachten auf der Grundlage der späteren Beschlüsse der Gemeindevertretung zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes erstellen zu lassen, da anderenfalls der Gemeinde ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein