Betreff
Ausführung der Beleuchtungsanlage entsprechend Pkt. 4 der DS-Nr. 085/13/1 "Errichtungsbeschluss zum Straßenbau mit Beleuchtung Tannengrund"
Vorlage
DS-Nr. 159/13
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung stimmt der Planung zur  Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Tannengrund“ zu und beschließt, dass für die Straßenbeleuchtung der Lampentyp Cuvia LED der Firma Trilux in der Farbe RAL 6005 (moosgrün) verwendet (Anlage 4) wird.


Am 19.09.2013 wurde der Errichtungsbeschluss zur Straßenbaumaßnahme „Tannengrund“ gefasst und gleichzeitig beschlossen, dass die Ausführung der Beleuchtungsanlage nach einer erneuten Beratung in den Fachausschüssen eines gesonderten Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf (DS-Nr. 085/13/1 – Punkt 4).

 

Vorbemerkungen

 

Die Auslegung der Straßenbeleuchtung ist in Regeln und Normen festgelegt, mit Ausnahme der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen sind diese nicht bindend. Einer Kommune obliegt es daher zu entscheiden, ob und auf welche Weise eine Straße zu beleuchten ist. Die Straßenbeleuchtung ist auch nach dem Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehört sie zu den öffentlichen Straßen, sondern sie wird als Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge aufgefasst. Die Straßenbeleuchtung dient dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, welches unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand gegeben ist. Die Straßenbeleuchtung hat die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen. Für die Auslegung der Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum ist in Europa die EN 13201 gültig, die sich für die Straßenbeleuchtung als Stand der Technik etabliert hat. Straßenbeleuchtung wird nicht nur funktional eingesetzt, sondern erfüllt zunehmend auch ästhetische Zwecke in der Stadtarchitektur. In der Lichttechnik wird daher zwischen

technischen    http://www.licht.de/typo3temp/pics/S_178111f007.jpg und

dekorativen http://www.licht.de/typo3temp/pics/S_3e8e525b67.png Straßenleuchten unterschieden.

 

Technische Leuchten

Technische Leuchten überzeugen vor allem durch energetische und lichttechnische Vorzüge. Die Kriterien Qualität und Wirkungsgrad von Leuchtkörpern, Leuchtmitteln, Reflektoren und Betriebsgeräten stehen daher im Vordergrund. Sie sind entscheidend für die Effizienz und damit den wirtschaftlichen Nutzen. Die licht- und elektrotechnischen Eigenschaften dieser Leuchten sind oft bei der Auswahl der Straßenbeleuchtung das entscheidende Kriterium. Technische Leuchten verfügen gegenüber dekorativen Leuchten über eine optimierte Lichtverteilungscharakteristik. Daneben sind sie in der Anschaffung kostengünstiger und verbrauchen im Betrieb weniger Energie als die meisten dekorativen Leuchten.

 

Dekorative Leuchten

Ihre Funktionalität leiten dekorative Leuchten nicht nur aus technischen Anforderungen ab; sie ergibt sich auch aus der gestaltenden Aufgabe. Dekorative Außenleuchten sollen nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tag als schmückendes Element zur Geltung kommen und durch Licht und Form den Bezug zur umgebenden Architektur suchen. Dekorative Außenleuchten haben also zwei „Gesichter“, für den Tag und für die Dunkelheit. Stärker als die technische bietet die dekorative Leuchte auch mit ihrer äußeren Form einen ästhetischen Reiz. Dekorative Außenleuchten werden in Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen verwendet.

 

Vergleichende Betrachtung:

 

im weiteren Planungsprozess wurde eine vergleichende Betrachtung hinsichtlich der Verwendung verschiedener Leuchten unterschiedlicher Hersteller, ausgestattet mit LED- oder NAV-Leuchtmitteln, unternommen. Die Ergebnisse für die Straßen „Tannengrund“, „Rehwinkel“ und „Römerbrücke“ sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

Folgende Kriterien sind untersucht worden:

 

·                Herstellungskosten,

·                Betriebskosten,

·                Instandhaltungskosten,

·                Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus,

·                Lebensdauer des Leuchtmittels,

·                Farbwiedergabe,

·                Lichtverteilung.

 

Unter Berücksichtigung der geringen Errichtungskosten und niedrigen Wartungs- und Energiekosten wird der Lampentyp Cuvia LED der Firma Trilux zur Anwendung empfohlen.

 

Ortsbesichtigung:

 

Zur Unterstützung des Auswahlprozesses wurde auch eine Vor-Ort-Besichtigung von beleuchteten Straßenzügen in Teltow, Stahnsdorf und Wilhelmshorst durchgeführt, um insbesondere die Leuchtwirkung und die Lichtfarbe von LED-Beleuchtung einzuschätzen. Besonders bei der LED-Beleuchtung gibt es in der breiten Anwendung in der Straßenbeleuchtung  noch gewisse Vorbehalte, da das orange-gelbe bis gelb-weiße Licht der Natriumdampf-Hochhochdruck-Leuchtmittel als gemütlicher und behaglicher empfunden wird als das weiße LED-Licht, das eine sachlichere Atmosphäre erzeugt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000372

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

10.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


 

Anlagen

1.              Lageplan Beleuchtung

2.              Gesamtübersicht Vergleich NAV – LED

3.              Übersicht „Tannengrund“; Vergleich NAV - LED

4.              Katalogbild Leuchtentyp Cuvia LED von Trilux