Die DS-Nr. 121/12 wird wie folgt neu gefasst und angepasst:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, folgende Zuwendungen:
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
a) eine laufende Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (ehem. 50.000 €)
für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur. Dafür werden Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
b) eine investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (unverändert)
für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel planmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
c)
eine investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 100.000 € (ehem. 200.000 €)
für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
2.
Die
Zuwendungsempfängerin soll verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag
mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:
-
eine
festgeschriebene Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,
-
einen
Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im
Gebäude,
-
eine
Abtretung dieser Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde
Kleinmachnow.
3.
Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels
Zuwendungsbescheiden, welche
auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen regeln.
In
den Zuwendungsbescheiden für die investiven Zuwendungen ist insbesondere
folgendes festzuschreiben:
-
Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage einer
baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die Baumaßnahmen.
-
Die Förderung erfolgt in Höhe von 95 % der mit
Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch den oben ausgewiesenen
Maximalbetrag.
-
Sollte die Zuwendungsempfängerin
(KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG) vor Ablauf der zeitlichen Bindung den
Betrieb aufgeben, ist sie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu
verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des
Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen.
4.
Die unter
Punkt 1 benannten Zuwendungen werden unter der Maßgabe gewährt, dass die
Betreiber bis zum 01.01.2013 eine Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu
diesem Datum eine Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist
und bis zum 01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann
insgesamt die Höhe von 50.000 € beinhaltet.
Sollte es weitere Verschiebungen zwischen den Zuwendungsbereichen geben, so wird der Bürgermeister dazu ermächtigt, diese im Rahmen des gewährten Gesamtzuwendungsvolumens in Höhe von 400.000 € künftig eigenständig vorzunehmen. Dabei ist die Verschiebung zu Lasten der unter Ziffer 1b) genannten Zuwendung (bauliche Veränderungen) unzulässig.
Des Weiteren wird eine Fristverlängerung zum ursprünglichen Bewilligungszeitraum (01.10.2012 bis 31.12.2013) auf den 31.12.2014 festgesetzt.
Mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung zu DS-Nr. 077/12 und 121/12 vom 14.06.2012 wurde einer Zuwendung an die damalige Huder / Martens GbR als Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zugestimmt.
Nach der Gründung der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG im August 2012 zeigt sich nun in der Praxis, dass die Aufteilung der Zuwendungssumme korrigiert werden muss.
Fördermittelübersicht
KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele
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Marketing / Organisation (in EUR) |
Bau (in EUR) |
Inventar / Einrichtung (in EUR) |
Gesamt (in EUR) |
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bewilligt (bisher) (bisher) |
50.000 |
150.000 |
200.000 |
400.000 |
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zu bewilligen (neu) |
150.000 |
150.000 |
100.000 |
400.000 |
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So liegen die Ausgaben im Bereich Organisationsstruktur, Programmplanung und Marketing deutlich über denen im Bereich Investitionen für Einrichtungsgegenstände. Die Gründe hierfür liegen bei wesentlich höheren organisatorischen Kosten als erwartet und bei großen Einsparmöglichkeiten beim Erwerb von Mobiliar und technischer Einrichtung aufgrund der Förderung durch Dritte.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Anträge vom 20.10.2013
a) Fristverlängerung
b) Umwidmung Beträge
c) Änderung Beträge Zuwendungsbescheide
2. DS-Nr. 077/12
3. DS-Nr.
121/12
4.