Betreff
Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung
Vorlage
DS-Nr. 163/13
Art
Beschlussvorlage

1.       Die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ vom 26.09.2006 wird mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben.

2.       Die „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ wird mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.


Im Jahre 2006 hat die Gemeindevertretung Kleinmachnow eine „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ beschlossen (Anlage 2). Seither erfolgten mit einem jährlichen Kostenvolumen zwischen ca. 2.000 € und ca. 3.000 € Erstattungen der Kosten des Schulessens für jährlich ca. 8 bis 13 Schülerinnen und Schüler.

 

Im Zuge der Neuvergabe der Schulspeisung im Jahre 2013 hat die Verwaltung vorgeschlagen, diese gemeindliche Satzung aufzuheben (DS-Nr. 123/13), da der durch die Satzung begünstigte Personenkreis diese Leistungen ebenfalls aus dem Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ erhalten könnte, dort zudem erweitert um Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag. Hierbei wäre pro Essen eine Eigenbeteiligung von 1 € durch die Betroffenen zu leisten. Die soziale Absicherung Betroffener schien durch das Bildungs- und Teilhabepaket gewährleistet. Erfahrungen der Nachbarkommunen zeigen, dass die Aufhebung der örtlichen Satzungen keine erheblichen Nachteile für Betroffene mit sich bringt.

 

Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat in ihrer Sitzung am 14. November 2013 mit der Beschlussfassung zur DS-Nr. 123/13 mehrheitlich durch Maßgabe beschlossen, eine Anpassung der bisherigen Satzung an das aktuelle Preisniveau zum 31.12.2013 vorzunehmen (Anlage 3).

 

Eine Anpassung der bisher umfassenden Satzung von 2006 ist aufgrund von Änderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht mehr erforderlich. Es wird daher ein auf die Kostenerstattung und deren verfahrenstechnische Abwicklung reduzierter und nunmehr als „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ (Anlage 1) bezeichneter Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Erstattung soll für die Essensinanspruchnahme aller Schülerinnen und Schüler der Allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgansstufe 13, die sich in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow befinden, erfolgen, wenn deren Eltern

- Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II,

- Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII,

- Empfänger von Wohngeld nach dem WoGG,

- Empfänger eines Kinderzuschlages nach dem BKGG oder

- Empfänger von Asylleistungen nach dem AsylbewLG

sind und umfasst den gesamten Preis des Essens (derzeit 2,67 €/2,90 € für ein Essen Grundschulen/ Gesamtschule bzw. 3,45 €/3,70 € für ein Bioessen Grundschulen/Gesamtschule).

Zur zügigen Abwicklung des Verfahrens wurde eine Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Inanspruchnahme des Essens eingefügt. Zudem wird eine Übergangsregelung zur bisherigen Satzung vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.500

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.       „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“

nur zur Information:

2.       bisherige „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde Kleinmachnow vom 26.09.2006

3.       DS-Nr. 123/13 „Aufhebung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ mit Maßgabe (am 14.11.2013 beschlossene Fassung)