Betreff
Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 168/13
Art
Beschlussvorlage

1.       Die „Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow“ tritt zum 01.04.2014 in Kraft.

2.       Gleichzeitig tritt die „Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow“ vom 07.12.2011 außer Kraft.


Die Gemeindevertretung Kleinmachnow beschloss im November 2011 verschiedene Benutzungs- und Entgeltordnungen für Kleinmachnower Einrichtungen, unter anderem die für das Objekt CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow mit Geltung ab Januar 2012. Mit diesen Benutzungs- und Entgeltordnungen wurden verschiedene Regelungen aus den Vorjahren neu strukturiert und die Verfahrensweise vereinheitlicht und vereinfacht.

Das seit Anfang 2012 angewendete Verfahren zur Raumnutzung hat sich in allen Objekten sehr gut bewährt. Verschiedene Vereine, Gruppierungen oder Einzelpersonen nutzen die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten intensiv für unterschiedliche Veranstaltungen.

Mit Beendigung der Nutzung des Kellergeschosses des Hauses CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 1, durch einen Verein und zwischenzeitlich erfolgter Instandsetzung und Herrichtung der Räumlichkeiten ist nunmehr neben der eigenen Nutzung durch CARAT auch eine Vermietung des Clubraumes im Kellergeschoss an Dritte möglich.

Zielgruppe der Nutzung sind vorrangig Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (bis zu einem Alter von 27 Jahren), nachrangig auch andere Interessenten.

Noch in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde sind die maximalen Nutzungszeiten. Bis zur endgültigen Genehmigung können die betreffenden Räume zunächst nur zeitlich eingeschränkt genutzt werden.

Die Nutzung des ebenfalls im Kellergeschoss des Hauses befindlichen Bandproberaumes ist mit Unterstützung eines Kooperationspartners möglich. Dazu war auch dieser Raum instandzusetzen und für den genannten Zweck herzurichten.

 

Mit der Möglichkeit der Nutzung des Clubraumes im Kellergeschoss durch Dritte ist nunmehr die Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow anzupassen, da diese Möglichkeit dort bisher nicht vorgesehen war. Zudem waren kleinere textliche Korrekturen der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung vorzunehmen.

Die Nutzung des Clubraumes im Kellergeschoss erfolgt – anders als die Nutzung des Mehrzweckraumes im Dachgeschoss - zumeist außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten des CARAT und nicht in Anwesenheit der Mitarbeiter des CARAT. Daher waren hier neue Regelungen zu schaffen, insbesondere die Einführung einer Kaution (§ 6 Abs. 1) sowie die Möglichkeit der Ermäßigung des Nutzungsentgeltes für die Hauptzielgruppe (§ 7 Abs. 2 f).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

36.61

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.500

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.       „Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow“ (Neufassung)

nur zur Information:

2.       „Benutzungs- und Entgeltordnung CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow“ (Neufassung mit kursiver Markierung der Änderungen)