In den Ausschüssen wurde die Info über einen zu
schließenden städtebaulichen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde im
Oktober und November 2013 vorgestellt. Dies beinhaltet auch ein Wertgutachten,
was wir anzweifeln. Daraus ergeben sich für unsere Fraktion folgende Anfragen:
1. Warum will die Gemeinde
Kleinmachnow das Medonwäldchen kaufen? Es befindet sich seit der Besiedlung von
Kleinmachnow im Besitz der Kirche. Da es als Wald gewidmet ist, bringt es
Kleinmachnow keinen Mehrwert.
2. Warum muss die
Kirchengemeinde nicht, wie andere Bürger und gemeinnützige Träger, die
Parkflächen auf eigenem Grund und Boden einrichten und finanzieren?
3. Warum wurde das
Bodenwertgutachten schon vor dem Beschluss der Gemeindevertreter erstellt, der eine Bebauung des
Außenbereiches und Landschutzgebietes im alten Dorf ermöglichen soll?
4. Nach Angaben im
Wertgutachten Seite 21 ist die Gutachterin unparteiisch und neutral. Wurde das
Gutachten für die Bodenbewertung über den fiktiven Verkehrswert ausgeschrieben?
Wie erfolgte die Vergabe und Auswahl des Sachverständigenbüros Hänicke-Hurlin?
· Es schließt sich ein
Fragenkatalog an, der sich speziell auf das Wertgutachten des
Sachverständigenbüros Hänicke-Hurlin bezieht.
Gutachten
über den fiktiven Verkehrswert vom 13.09.2013:
Seite
19, 3.3.4 Bodenwertermittlung
Stahnsdorfer Preise sind nicht relevant für
Kleinmachnow. Lt. Karte Seite 18 kann man nahe gelegenes Weinbergviertel zu
Grunde legen. Bei Umrechnung vom Bodenpreis 210,00 € (Jahr 2012) ergibt sich
ein Bodenrichtwert von 195 €/ m². Warum
wurde das nicht getan?
Warum
wurde nicht das nahe gelegene Weinberg- Gymnasium als Vergleichswert für eine
Gemeinbedarfsfläche herangezogen?
Seite
17, Tabelle Bodenrichtwerte, Seite 20 Entwicklungsstand (43 %)
Hier ist die Anpassung an die Grundstücksfläche von
1020 m² vorzunehmen.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich meist auf größere
Grundstücke, wo die Kaufpreise niedriger liegen als bei kleinen Grundstücken.
Hier ist eine Anpassung vorzunehmen. Damit würde das Verhältnis Kaufpreis zu
Bodenrichtwert über 43 % liegen. Warum
hat man die Anpassung auf die Grundstücksgröße nicht vorgenommen?
Liegen
die herangezogenen Grundstücke ebenso wie Kleinmachnow im Speckgürtel (siehe
Potsdam, ist höher)?
Seite
8 und Seite 20, Abzug für Erschließung
Seite 8,oben Ermittlung Anschlussbeiträge für
Abwasser und Trinkwasser 16500 €,
Seite 20, unten ergibt einen Abzug von 21 €/ m².
Die Kosten sind nicht abzuziehen, da sie nach Aussage von einem neutralen
Gutachter schon in den Bodenrichtwertzonen berücksichtigt sind. Warum wurden auf Seite 20 trotzdem 21 €/ m²
abgezogen?
Seite
3, Qualitätsstichtag
Der
15.08.2013 als Qualitätsstichtag muss neu angepasst
werden, wenn der Verkauf stattfindet, erst nachdem der B-Plan rechtskräftig ist
und der Kauf abgewickelt werden soll.
Davon unbenommen ist der Wertermittlungsstichtag.
Wird
der Qualitätsstichtag zum aktuellen Kauftag dann neu angepasst?