Betreff
Gründung Zweckverband Bauhof
Vorlage
DS-Nr. 176/13
Art
Antrag

Die GV beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, bis zum 31.03.2014 mit den Bürgermeistern von Teltow und Stahnsdorf eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Nutzung des Bauhofes für die drei Kommunen zu schließen.

 

Dazu werden folgende Ecktermine vorgegeben:

·       Für die Gründung des Zweckverbandes gilt als Termin der 31.12.2014.

·       Die Einrichtung eines neuen Standortes für die Technik des Bauhofes ist bis zum 31.12.2015 abzuschließen.

·       Bis zum 31.12.2014 sind die freiwerdenden Flächen auf dem Gelände des Bauhofes zu ermitteln.


Sowohl in der Kirchengemeinde als auch in der Bevölkerung des Ortes ist der geplante Kirchenneubau im "Alten Dorf" strittig. Ursache für das Festhalten am geplanten Standort "Altes Dorf" ist u. a. die Ungewissheit über eine mögliche bauseitige Erweiterung am Standort Jägerstieg. Die bauseitige Erweiterung am Standort Jägerstieg erfordert jedoch eine Verlagerung des Bauhofes. Deshalb sind Termin und Größe der freiwerdenden Flächen von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Diskussion und Entscheidungsfindung.