Betreff
Verfahren zur Bestellung von externen Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog)
Vorlage
DS-Nr. 178/13
Art
Beschlussvorlage

Die Bestellung von externen Mitgliedern für den Aufsichtsrat der gewog erfolgt abweichend von § 41 BbgKVerf durch relative Mehrheitswahl.


Für den  Aufsichtsrat der gewog sind zwei Mitglieder zu bestellen, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind (so genannte externe Mitglieder). Hat die Gemeindevertretung mehrere Mitglieder eines Gremiums zu bestellen, so erfolgt dies gemäß § 41 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss. Grundlage dazu  ist das Verfahren Hare-Niemeyer. Nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf besteht jedoch die Möglichkeit ein anderes Verfahren zur Bestellung seitens der Gemeindevertretung zu beschließen. Dieser Beschluss muss einstimmig gefasst werden.

 

Da drei Personen für die Besetzung von zwei             Aufsichtsratsposten zur Verfügung stehen, wird die Durchführung einer geheimen  relativen Mehrheitswahl vorgeschlagen, d. h. es genügt die einfache Mehrheit. Im vorliegenden Fall würden also die zwei  Personen, die die höchsten Stimmzahlen erreichen, als Mitglieder des Aufsichtsrates der gewog bestellt werden.

 

Zur Wahl stehen:

 

Frau Renate Lepping-Spliesgart

Herr Jochen Lang

Herr Elmar Prost

 

Die vorgenannten Personen haben sich auf der Sitzung des Hauptausschusses am 9. Dezember 2013 vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein