Die Bestellung von externen Mitgliedern für den Aufsichtsrat der gewog erfolgt abweichend von § 41 BbgKVerf durch relative Mehrheitswahl.
Für den Aufsichtsrat der gewog sind zwei Mitglieder
zu bestellen, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind (so genannte externe
Mitglieder). Hat die Gemeindevertretung mehrere Mitglieder eines Gremiums zu
bestellen, so erfolgt dies gemäß § 41 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.
Grundlage dazu ist das Verfahren
Hare-Niemeyer. Nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf besteht jedoch die Möglichkeit ein
anderes Verfahren zur Bestellung seitens der Gemeindevertretung zu beschließen.
Dieser Beschluss muss einstimmig gefasst werden.
Da drei Personen für die
Besetzung von zwei Aufsichtsratsposten
zur Verfügung stehen, wird die Durchführung einer geheimen relativen Mehrheitswahl vorgeschlagen, d. h.
es genügt die einfache Mehrheit. Im vorliegenden Fall würden also die zwei Personen, die die höchsten Stimmzahlen
erreichen, als Mitglieder des Aufsichtsrates der gewog bestellt werden.
Zur Wahl stehen:
Frau Renate
Lepping-Spliesgart
Herr Jochen Lang
Herr Elmar Prost
Die vorgenannten Personen
haben sich auf der Sitzung des Hauptausschusses am 9. Dezember 2013
vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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