Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die Gemeinde
Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten
Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum
gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der
Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die
Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die
Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. (1) und (2) von der
Verwaltung eigenverantwortlich beschieden werden. Für die nach §3 Abs. (3)
beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales gemäß §4 Abs. (1) eine Empfehlung aus.
Zu Ihrer Information
wird mit Anlage 2 eine Aufstellung
sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2014 beigelegt. Danach wurden für 2014
Fördermittel in Höhe von ca. 310.000,- € beantragt. Im Haushalt 2014 sind
Fördermittel in Höhe von insgesamt 225.800,- € eingestellt. Sollte der
Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der Verwaltung
folgen, werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 224.100,- € benötigt.
Für das Jahr 2014 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca 66.600,- € beantragt (s. Anlage 1). Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2013 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endet am 31.03.2014.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
2. Gesamtübersicht
aller Förderanträge für das Jahr 2014