Die in den Bebauungsplänen der
Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von
Grundstücken werden aufgehoben. Dies gilt rückwirkend.
Die in den
Bebauungsplänen der Gemeinde festgelegten Höhenbegrenzungen von Einfriedungen
werden in der Regel nicht beachtet. Entweder sind die Einfriedungen über 1,30
Meter hoch oder sie werden ergänzt bzw. ersetzt durch blickdichte Matten oder
Hecken. Eine juristische Durchsetzung der Bebauungspläne würde mehr als die
Hälfte der Haushalte mit Klagen überziehen.
Es ist an der Zeit, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Mit einer generellen Legalisierung der bestehenden Einfriedungen und der Aufhebung der Höhenbeschränkungen für Einfriedungen würde für Gemeinde und Bürgerschaft Rechtssicherheit geschaffen. Zudem könnte die Verwaltung ihre begrenzten Ressourcen auf die Ahndung gravierender Verstöße gegen den B-Plan (Carports außerhalb der Baugrenzen, übermäßige Versieglung usw.) konzentrieren. Städtebauliche Gründe stehen individuellen Höhen von Einfriedungen nicht entgegen.