Im Beschlussvorschlag wird als neuer
Punkt 2) eingefügt:
2)
Im Bebauungsplan KLM-BP-007 "Altes Dorf " wird in den
textlichen Festsetzungen (Anlage 3) Teil B - Textliche Festsetzungen, Seite 4,
Abschnitt "Flächen für den Gemeinbedarf", in Punkt 8.2 als 2. Satz
eingefügt: "Diese sind in den
äußeren Um- und Aufrissen der vorher hier befindlichen historischen Gebäude
werkgetreu und strikt zu errichten. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan
KLM-BP-007 "Altes Dorf " wird entsprechend angepasst."
Die im Beschlussvorschlag folgenden Punkte 2) und 3) werden zu 3) und 4).
Ziel muss
es sein, die historische räumliche Anlage des Alten Gutshofs nicht durch eine
atypische Überbauung unwiederbringlich zu zerstören.
Diesem
Ziel widersprechen:
·
in der Beschlussvorlage
DS-Nr. 172/13: Die in Anlage 2) Teil A Planzeichnung zum Bebauungsplan
KLM-BP-007 "Altes Dorf " und in der Anlage 4) Begründung auf Seite
112 (3. Abs.) dargestellte Absicht zur Überschreitung der historischen Bautiefe
um maximal 5 Meter.
·
in der
Beschlussvorlage DS-Nr. 172/13: Der in der Anlage 4) Begründung auf Seite 152
(3. Abs.) dargestellte Verzicht auf die Festlegung einer Dachform und die
Festlegung einer maximalen Oberkante baulicher Anlagen auf 12 Meter.
· in der Beschlussvorlage DS-Nr. 140/13: Die
interpretationsoffene Formulierung "eine dem Standort angemessene (...)
zeitgemäße Architektur" in § 1 des Entwurfs des Städtebaulichen Vertrages
in der Anlage Teil B.
Deshalb bedarf es der vorstehenden Präzisierung.