Betreff
Änderungsantrag zur DS-Nr. 140/13/1 - Änderung des Städtebaulichen Vertrages
Vorlage
DS-Nr. 013/14
Art
Antrag

1.    Die Gemeinde verkauft das Grundstück nicht.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Auferstehungsgemeinde die konkreten Bedingungen für einen Erbbaupachtvertrag auszuhandeln.


Die Grundstücksflächen in Kleinmachnow sind begrenzt, nicht zu vermehren und weitgehend bebaut. Dabei ist der Anteil der gemeindlichen Grundstücke in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Damit wird es für die Gemeinde immer schwerer und teurer werden, für nachfolgende gemeindliche Projekte geeignete Grundstücke zu finden.

Beide große christliche Kirchen selber fahren eine sehr strikte Grundstückspolitik und vergeben max. Erbbaurechte – verkaufen aber nur äußerst selten Kirchenland.

Die Kommune sollte ebenso ihren Grundstücksbestand erhalten und bei bietender Gelegenheit mehren.

Für die Auferstehungsgemeinde ist eine Finanzierung über Erbbaupacht ebenso möglich wie über Kauf.