1. Die Gemeinde verkauft das Grundstück
nicht.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der
Auferstehungsgemeinde die konkreten Bedingungen für einen Erbbaupachtvertrag
auszuhandeln.
Die
Grundstücksflächen in Kleinmachnow sind begrenzt, nicht zu vermehren und
weitgehend bebaut. Dabei ist der Anteil der gemeindlichen Grundstücke in den
letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Damit wird es für die Gemeinde
immer schwerer und teurer werden, für nachfolgende gemeindliche Projekte
geeignete Grundstücke zu finden.
Beide
große christliche Kirchen selber fahren eine sehr strikte Grundstückspolitik
und vergeben max. Erbbaurechte – verkaufen aber nur äußerst selten Kirchenland.
Die
Kommune sollte ebenso ihren Grundstücksbestand erhalten und bei bietender
Gelegenheit mehren.
Für die Auferstehungsgemeinde ist eine Finanzierung über Erbbaupacht ebenso möglich wie über Kauf.