Betreff
Durchführung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Vorlage
DS-Nr. 023/14
Art
Beschlussvorlage

Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertrage aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2014  wird beschlossen.


 

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes ( BbgLöG) vom            27. November 2006  (GVBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr. 46) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

 

Diese Tage sind mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festzusetzen.

 

Für das Jahr 2014 ist aus Anlass des Winzerfestes am 11.05.2014 und der Adventsmärkte am 30.11.2014 und am 21.12.2014 geplant, zusätzliche Ladenöffnungszeiten anzubieten.

 

Das seit mehreren Jahren begangene Winzerfest sowie die traditionellen Adventsmärkte auf dem Rathausmarkt der Gemeinde Kleinmachnow ziehen in der Regel viele Besucher an. Deshalb sind die zusätzlichen Ladenöffnungszeiten dazu angetan, den Bedürfnissen der Veranstaltungsbesucher Rechnung zu tragen.

 

Die Gewerkschaften, die Industrie- und Handelskammer sowie das Landesamt für Arbeitsschutz wurden in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Diese wurden am 11.12.2013 um Stellungnahme gebeten.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. erhebt keine Einwände.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, die Industrie- und Handelskammer Potsdam und das Landesamt für Arbeitsschutz gaben keine Stellungnahmen ab.

 

Die Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage

Ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2014