Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertrage aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2014 wird beschlossen.
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes ( BbgLöG) vom
27. November 2006 (GVBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Art.
1 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 20.
Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr. 46) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von
besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Diese Tage sind mittels Ordnungsbehördlicher
Verordnung durch die Ordnungsbehörde festzusetzen.
Für das Jahr 2014 ist aus Anlass des Winzerfestes
am 11.05.2014 und der Adventsmärkte am 30.11.2014 und am 21.12.2014 geplant,
zusätzliche Ladenöffnungszeiten anzubieten.
Das seit mehreren Jahren begangene Winzerfest
sowie die traditionellen Adventsmärkte auf dem Rathausmarkt der Gemeinde
Kleinmachnow ziehen in der Regel viele Besucher an. Deshalb sind die
zusätzlichen Ladenöffnungszeiten dazu angetan, den Bedürfnissen der
Veranstaltungsbesucher Rechnung zu tragen.
Die Gewerkschaften, die Industrie- und Handelskammer
sowie das Landesamt für Arbeitsschutz wurden in das Genehmigungsverfahren
eingebunden. Diese wurden am 11.12.2013 um Stellungnahme gebeten.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.
erhebt keine Einwände.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, die Industrie- und Handelskammer Potsdam
und das Landesamt für Arbeitsschutz gaben keine Stellungnahmen ab.
Die Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage
Ordnungsbehördliche
Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2014