Betreff
Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a "Europarc Dreilinden" vom 04.10.2007 (DS-Nr. 220/07)
Vorlage
DS-Nr. 035/14
Art
Beschlussvorlage

Der Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 220/07 vom 04.10.2007 wird wie folgt neu gefasst:

1.       Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ in der Fassung der 1. Änderung, in Kraft getreten am 17.04.2003, soll geändert und dazu eine Satzung mit der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ aufgestellt werden (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

2.       Mit der 2. Änderung soll die Errichtung einer mechanisierten Paket-Zustellbasis innerhalb des Gewerbegebietes an der Hermann-von-Helmholtz-Straße zulässig werden. Hierfür ist die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet, Bauflächen C (teilweise) und D, zu erweitern. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen. Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

5.       Die im Zusammenhang mit der Beschlussfassung DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 (Ansiedlung Paket-Zustellbasis) getroffenen Festlegungen sind vor Erreichen der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 BauGB (Planreife) in einem Städtebaulichen Vertrag zu Planungs- und Folgekosten abzusichern.


Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (B-Plan) trat am 02.03.1995 in Kraft und wurde zuletzt zur Vorbereitung der Ansiedlung einer Tankstelle mit Schnellrestaurant durch Aufstel­lung einer 1. Änderung geändert. Diese 1. Änderung trat am 17.04.2003 in Kraft. Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwick­lungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).

Ein Verfahren zur 2. Änderung des B-Planes wurde bereits am 04.10.2007 mit DS-Nr. 220/07 eingeleitet. Damaliges Ziel des Änderungsverfahrens war es, Voraussetzungen für die Errichtung einer Musterhaussiedlung entlang der BAB A 115 auf der Baufläche C (Hermann-von-Helmholtz-Straße) zu schaffen. Dazu sollten Festsetzungen zum Immissionsschutz sowie Regelungen zur Grünordnung angepasst werden (vgl. Anlage 4, DS-Nr. 220/07, ohne Anlagen).

Dieses Planungsziel ist jedoch seit längerem aufgegeben.

Im Jahr 2013 bekundete die Deutsche Post DHL Interesse, auf einem rund 25.000 m² großen Grundstück im Städtebaulichen Entwicklungsbereich eine mechanisierte Paket-Zustellbasis zu realisieren. Nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen sprach sich die Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 mit DS-Nr. 005/14 dafür aus, das Vorhaben auf einer Fläche entlang H.-von-Helmholtz-Straße anzusiedeln. Sie stellte zugleich in Aussicht, den B-Plan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ so zu ändern, dass eine Paket-Zustellbasis zulässig wird. Nach der Textlichen Festsetzung (TF) zur Art der baulichen Nutzung sind „Gewerbebetriebe zur Güterverteilung“ – und damit auch eine Paket-Zustellbasis – derzeit noch ausgeschlossen (vgl. Anlage 3, TF-Nr. I 1.1).

Vor diesem Hintergrund ist der Aufstellungsbeschluss von 2007 neu zu fassen. Der Geltungsbereich des Verfahrens zur 2. Änderung wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt, die städtebaulichen Ziele werden so geändert, dass eine Paket-Zustellbasis realisierbar wird.

Haushaltsmittel stehen für diese Bauleitplanung nicht zur Verfügung. Die Kosten für notwendige stadtplanerische und weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren (insbesondere: vertiefende verkehrliche und schalltechnische Untersuchungen) trägt die Deutsche Post DHL. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag ist in Vorbereitung. Der Bebauungsplan-Entwurf soll der Gemeindevertretung nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wird außerdem ein Vertrag vorbereitet, der die Übernahme von Folgekosten, die in dem GV-Beschluss DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 beschlossen wurden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)         Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes mit Anlagen

nur zur Information:

3)         Bebauungsplan KLM-BP-006-a, Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Auszug)

4)         DS-Nr. 220/07 vom 04.10.2007 (ohne Anlagen)