Der Aufstellungsbeschluss
DS-Nr. 220/07 vom 04.10.2007 wird wie folgt neu gefasst:
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ in der Fassung der
1. Änderung, in Kraft getreten am 17.04.2003, soll geändert und dazu eine
Satzung mit der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a
„Europarc Dreilinden“ aufgestellt werden (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
2.
Mit
der 2. Änderung soll die Errichtung einer mechanisierten
Paket-Zustellbasis innerhalb des Gewerbegebietes an der
Hermann-von-Helmholtz-Straße zulässig werden. Hierfür ist die Festsetzung zur Art
der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet, Bauflächen C (teilweise) und D, zu
erweitern. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert
beibehalten werden.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen.
Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
5.
Die
im Zusammenhang mit der Beschlussfassung DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 (Ansiedlung
Paket-Zustellbasis) getroffenen Festlegungen sind vor Erreichen der
Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 BauGB (Planreife) in einem
Städtebaulichen Vertrag zu Planungs- und Folgekosten abzusichern.
Problembeschreibung/Begründung:
Ein Verfahren zur 2. Änderung des B-Planes wurde bereits am 04.10.2007 mit DS-Nr. 220/07 eingeleitet. Damaliges Ziel des Änderungsverfahrens war es, Voraussetzungen für die Errichtung einer Musterhaussiedlung entlang der BAB A 115 auf der Baufläche C (Hermann-von-Helmholtz-Straße) zu schaffen. Dazu sollten Festsetzungen zum Immissionsschutz sowie Regelungen zur Grünordnung angepasst werden (vgl. Anlage 4, DS-Nr. 220/07, ohne Anlagen).
Dieses Planungsziel ist jedoch seit längerem aufgegeben.
Im Jahr 2013 bekundete die Deutsche Post DHL Interesse, auf einem rund 25.000 m² großen Grundstück im Städtebaulichen Entwicklungsbereich eine mechanisierte Paket-Zustellbasis zu realisieren. Nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen sprach sich die Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 mit DS-Nr. 005/14 dafür aus, das Vorhaben auf einer Fläche entlang H.-von-Helmholtz-Straße anzusiedeln. Sie stellte zugleich in Aussicht, den B-Plan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ so zu ändern, dass eine Paket-Zustellbasis zulässig wird. Nach der Textlichen Festsetzung (TF) zur Art der baulichen Nutzung sind „Gewerbebetriebe zur Güterverteilung“ – und damit auch eine Paket-Zustellbasis – derzeit noch ausgeschlossen (vgl. Anlage 3, TF-Nr. I 1.1).
Vor diesem Hintergrund ist der Aufstellungsbeschluss von 2007 neu zu fassen. Der Geltungsbereich des Verfahrens zur 2. Änderung wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt, die städtebaulichen Ziele werden so geändert, dass eine Paket-Zustellbasis realisierbar wird.
Haushaltsmittel stehen für diese Bauleitplanung nicht zur Verfügung. Die Kosten für notwendige stadtplanerische und weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren (insbesondere: vertiefende verkehrliche und schalltechnische Untersuchungen) trägt die Deutsche Post DHL. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag ist in Vorbereitung. Der Bebauungsplan-Entwurf soll der Gemeindevertretung nach der Sommerpause vorgelegt werden.
Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wird außerdem ein Vertrag vorbereitet, der die Übernahme von Folgekosten, die in dem GV-Beschluss DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 beschlossen wurden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2)
Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes mit Anlagen
nur zur Information:
3)
Bebauungsplan
KLM-BP-006-a, Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Auszug)
4)
DS-Nr. 220/07
vom 04.10.2007 (ohne Anlagen)